Chronologie Der Fall Niklas

Bonn (dpa) - Der Tod des 17 Jahre alten Niklas vor einem Jahr in Bonn hat bundesweit Bestürzung hervorgerufen. Die Ereignisse im Überblick:

Chronologie: Der Fall Niklas
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7. Mai 2016: Niklas und Freunde geraten nach einem Konzertbesuch in Bonn an eine Männergruppe. Niklas wird geschlagen und - auf dem Boden liegend - getreten.

13. Mai 2016: In der Nacht auf den 13. Mai stirbt Niklas im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen.

17. Mai 2016: Die Polizei nimmt einen Verdächtigen fest. Den Ausschlag gibt ein Zeuge, der ihn wiedererkannt haben will. Der Verdächtige bestreitet die Tat. Nach zwei weiteren möglichen Mittätern wird gesucht.

21. Mai 2016: Niklas wird unter großer Anteilnahme im Bonner Stadtteil Bad Godesberg beigesetzt.

2. Juni 2016: Der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags debattiert über Konsequenzen aus dem Fall. Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagt, dass jugendliche Intensivtäter früher identifiziert werden müssten.

20. Juni 2016: Die Polizei nimmt einen zweiten Verdächtigen fest, der zu der Männergruppe gehört haben soll.

21. August 2016: Es wird bekannt, dass Niklas laut einem Gutachten Vorschädigungen im Gehirn hatte. Ein Schlag, der im Normalfall keine derart schwerwiegenden Folgen gehabt hätte, habe zum tödlichen Riss einer Ader geführt. Die Staatsanwaltschaft rückt vom Vorwurf des Totschlags gegen den Hauptverdächtigen ab. Der Haftbefehl wird auf Körperverletzung mit Todesfolge abgeändert.

20. Oktober 2016: Die Staatsanwaltschaft Bonn erhebt Anklage gegen den 21 Jahre alten Hauptverdächtigen und den anderen jungen Mann. Letzterem wirft sie vor, eine Begleiterin von Niklas geschlagen zu haben.

20. Januar 2017: Der Prozess am Landgericht Bonn beginnt. Die Beweisaufnahme ist mühsam, viele Zeugen sprechen von Erinnerungslücken.

3. März: Das Verfahren gegen den Mitangeklagten wird abgetrennt und läuft parallel zum Hauptprozess weiter.

25. April 2017: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer überraschend Freispruch für den Hauptverdächtigen. Es sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er der Täter sei. Der entscheidende Zeuge habe ihn womöglich verwechselt.

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