Analyse Brexit-Verhandlungen: Fünf Dinge, die man wissen muss

Brüssel (dpa) - Der eine wünschte ein herzliches Willkommen - der andere beteuerte, wie gerne er in Brüssel ist: EU-Chefunterhändler Michel Barnier und sein britischer Kollege David Davis übten sich zum Start der neuen Brexit-Runde in der Kunst der nichtssagenden Floskel.

Analyse: Brexit-Verhandlungen: Fünf Dinge, die man wissen muss
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Doch im Streit über den britischen EU-Austritt 2019 geht es nun ans Eingemachte. Und bei vielen Details wird es nicht immer leicht sein, den Überblick zu wahren. Hier das Wichtigste zum Stand der Dinge:

WAS BISHER GESCHAH

Nach dem Votum einer knappen Mehrheit britischer Wähler für den EU-Austritt am 23. Juni 2016 schickte Premierministerin Theresa May am 29. März 2017 die Scheidungspapiere nach Brüssel und startete damit die zweijährige Frist für einen Trennungsvertrag mit der Europäischen Union. Dann folgte eine Warteschleife für die von May ausgerufene Unterhauswahl am 8. Juni, die sie wider Erwarten nicht stärkte, sondern die konservative Mehrheit im Unterhaus kostete.

WER AM VERHANDLUNGSTISCH SITZT

Als Emissär der nur noch geduldeten Minderheitsregierung May verhandelt Brexit-Minister Davis mit dem sehr selbstbewussten EU-Unterhändler Barnier. In der zweiten Reihe brüten der britische Staatssekretär Oliver Robbins und Barniers Stellvertreterin, die Deutsche Sabine Weyand, mit Experten in Arbeitsgruppen über den schwierigsten Themen.

WORUM ES GEHT

Die EU hat drei Fragen zu Topthemen erklärt, die bis Herbst weitgehend abgeräumt werden sollen: Bleiberechte für rund 3,2 Millionen EU-Bürger in Großbritannien und 1,2 Millionen Briten in der EU; finanzielle Pflichten Londons aus der gemeinsamen EU-Zeit, inoffiziell geschätzt auf bis zu 100 Milliarden Euro; und die Gestaltung einer möglichst durchlässigen EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und dem britischen Nordirland. In allen drei Fragen brauche man rasch substanzielle Fortschritte, mahnte Barnier vorige Woche. Am Montag sagte er, jetzt gehe es zur Sache.

WAS BESONDERS UMSTRITTEN IST

Die britsche Regierung hat zur Frage der Bleiberechte ein detailliertes Angebot vorgelegt: Alle EU-Bürger im Vereinigten Königreich sollen die Chance bekommen, sich um einen „gesicherten Status“ zu bewerben und zu bleiben. Außenminister Boris Johnson betonte am Montag, das sei ein großartiges Angebot. Doch der EU geht das nicht weit genug.

Knackpunkte sind die vorgeschlagene Bewerbung (die auch abgelehnt werden kann), die Sonderkategorie „settled status“ (den man bei längerer Abwesenheit verlieren kann), der Familiennachzug und vor allem der Rechtsweg. Können die EU-Bürger ihre Rechte in Großbritannien auch künftig beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einklagen? Ein Muss, sagt die EU. Niemals, sagt London.

Zu anderen EU-Prioritäten hat sich Großbritannien öffentlich noch nicht exakt positioniert. Barnier mahnte London vorige Woche dringend anzuerkennen, dass das Vereinigte Königreich beim Brexit finanzielle Pflichten habe. Die Summe soll dann Verhandlungssache sein. Tatsächlich gab London nach britschen Medienberichten am Wochenende ein Signal in diese Richtung. Ob Davis die offizielle Zusage auch mit nach Brüssel brachte, blieb aber vorerst offen.

Überhaupt schwiegen beide Seiten am Montag beharrlich - obwohl sie eigentlich maximale Transparenz gelobt haben. Die Verhandlungsrunde geht bis Donnerstag. Erst dann wollen Barnier und Davis informieren.

WIE ES WEITER GEHEN KÖNNTE

Die EU-Seite scheint gefasst auf Stolpersteine und Theaterdonner. Für die erste Verhandlungsphase bis Herbst wird ein Eklat nicht ausgeschlossen. Geht indes alles glatt, soll die EU der 27 im Oktober oder spätestens Dezember Phase zwei einläuten: Verhandlungen über die künftige Partnerschaft der Scheidungskandidaten.

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