Anzeige gegen Wulff: Anfangsverdacht der Nötigung

Berlin (dpa) - Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft eine Anzeige gegen Bundespräsident Christian Wulff wegen des Verdachts der Nötigung im Zusammenhang mit seinem Mailbox-Anruf bei „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann.

„Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Damit wurden Informationen der „Berliner Zeitung“ und der „Frankfurter Rundschau“ bestätigt. Am Montag war bekanntgeworden, dass Wulff Mitte Dezember versucht hatte, die Berichterstattung der „Bild“ über seinen Privatkredit zu verhindern.

Bei der Staatsanwaltschaft Hannover liegen mittlerweile mehr als 20 Anzeigen im Zusammenhang mit dem Privatkredit für Wulffs Haus vor. Einen Anfangsverdacht für eine Straftat gab es nach bisheriger Prüfung nicht.

In Paragraf 240 des Strafgesetzbuches heißt es, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohungen mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch der Nötigung ist demnach strafbar. Im Gesetz wird zudem aufgeführt, dass ein besonders schwerer Fall von Nötigung vorliegt, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Strafanzeigen sind jederzeit möglich, jeder Bürger kann sie stellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch immer erst dann konkret, wenn es Anzeichen für eine Straftat gibt.

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