Ahrendt: Kein Handlungsbedarf nach EGMR-Urteilen

Berlin (dpa) - Für den parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian Ahrendt besteht nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung „kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf“.

Die Koalition habe bereits die Konsequenzen aus der Entscheidung des EGMR gezogen, sagte Ahrendt am Donnerstag in Berlin. Die Regierung habe 2010 das Recht der Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert und die kritisierte nachträgliche Sicherungsverwahrung abgeschafft. Dafür sei die vorbehaltene Sicherungsverwahrung erweitert worden, um den Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftätern sicherzustellen, sagte Ahrendt.

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