Juristische Schlappe für Szolkowy: Kein Sportsoldat

Chemnitz (dpa) - Einen Tag vor der entscheidenden Kür bei der Eiskunstlauf-WM in Nizza muss Paarläufer Robin Szolkowy eine juristische Schlappe verkraften. In Abwesenheit des 32-Jährigen wies das Verwaltungsgericht Chemnitz seine Klage auf Wiedereinstellung als Sportsoldat bei der Bundeswehr ab.

Zur Begründung gab das Gericht an, dass die Armee nicht jeden Trainer akzeptieren müsse. Die Bundeswehr hatte im Prozess argumentiert, dass durch die Bezahlung Szolkowys als Sportsoldat indirekt auch sein Stasi-belasteter Trainer Ingo Steuer mitfinanziert worden wäre. In Nizza will Szolkowy mit seiner Partnerin Aljona Savchenko den WM-Titel verteidigen.

„Ich bin froh, nicht dabei gewesen zu sein. Dafür bin ich zu sehr emotional darin verwickelt. Meine Anwältin Karla Vogt-Röller hat mich sehr gut vertreten. Ich bin sehr enttäuscht“, erklärte Szolkowy vor dem Training in Südfrankreich. Für den dreimaligen Weltmeister wäre eine Wiedereingliederung in die Bundeswehr von existenzieller Bedeutung gewesen.

Der Chemnitzer hatte im Herbst 2009 in seinem von der Deutschen Eislauf-Union (DEU) befürworteten Antrag seinen langjährigen Coach als „selbst gewählten Privattrainer“ angegeben - er war also zur Bezahlung aus eigener Tasche bereit. Steuer war indes von der Bundeswehr 2006 nach Bekanntwerden seiner Stasi-Vergangenheit fristlos gekündigt worden - wegen Einstellungsbetrugs. „Das ist rechtskräftig geworden“, betonte der Vorsitzende Richter Bernhard Klose unter Verweis auf den juristisch gescheiterten Widerstand Steuers gegen die Kündigung. Der Ex-Sportler hatte bei der Einstellung seine Stasi-Tätigkeit verschwiegen. Der Zeitpunkt, dass die Bundeswehr darüber hinweg sehen könne, sei derzeit noch nicht erreicht, fügte Klose hinzu.

Weil Szolkowy seinem Trainer Steuer treublieb, hatte die Bundeswehr den 2006 auslaufenden Vertrag mit dem 32-Jährigen als Sportsoldat nicht verlängert. Ein Vertreter der DEU gab am Donnerstag im Zeugenstand an, dass der Verband mit Steuer keinerlei „Vertragsverhältnis“ habe. Andernfalls drohe der DEU der wirtschaftlich nicht verkraftbare Entzug finanzieller Hilfen durch das Bundesinnenministerium. Man habe sich vor Jahren aber in einem „Nichtangriffspakt“ geeinigt, dass der Verband anfallende Formalitäten übernehmen dürfe, damit Steuer vor internationalen Wettkämpfen hinter der Bande stehen könne.

Szolkowys Anwältin Vogt-Röller ließ offen, ob sie gegen das Urteil vorgeht. Die nächste Instanz wäre das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen, die übernächste das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Parallel zu diesem bislang erstinstanzlichen Verfahren ist der Rechtsstreit um die Frage, ob die Bundeswehr Steuer als Trainer von Sportsoldaten dulden müsse, bereits beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angelangt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte vor einem Jahr zugunsten Steuers entschieden, dagegen ist die Bundeswehr in Berufung gegangen. Eine Entscheidung von Karlsruhe wird in den nächsten Monaten erwartet.

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