Chronologie des Falls Claudia Pechstein

Berlin (dpa) - Nach Niederlagen in allen sportjuristischen Instanzen geht Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein nun vor dem Landgericht München I mit einer Schadenersatzklage in Millionenhöhe gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG vor.

Die Nachrichtenagentur dpa fasst die wichtigsten Stationen des Falls Pechstein zusammen.

8. Februar 2009: Pechstein tritt zum zweiten Wettkampftag bei den Mehrkampf-Weltmeisterschaften in Hamar nicht mehr an. Als Grund gibt sie einen fiebrigen Infekt an. Tatsächlich haben sie ISU-Verantwortliche in der Nacht über auffällige Retikulozyten-Werte informiert.

3. Juli: Fünf Monate nach der WM und wenige Tage nach einer geheimen Anhörung in Bern sperrt die Internationale Eislauf-Union ISU Pechstein wegen auffälliger Blutwerte, aber ohne positiven Dopingbefund. Ihr Anwalt Simon Bergmann kündigt an, beim Internationalen Sportgerichtshof CAS gegen diese bisher einmalige Sperre vorzugehen.

4. Juli: Pechstein bestreitet in einem Medien-Marathon Doping.

22. Juli: Bergmann legt beim CAS Berufung gegen die Sperre ein.

6. August: Auf einer Pressekonferenz präsentiert Pechstein ihre Verteidigungsstrategie. Sie wirft der ISU vertauschte Proben und Verfahrensfehler vor.

25. November: Der CAS veröffentlicht sein Urteil. Pechsteins Sperre durch die ISU wird bestätigt.

7. Dezember: Pechsteins Anwälte stellen Eilantrag beim Schweizer Bundesgericht, um einen Start beim Weltcup in Salt Lake City zu erwirken. Das Gericht nimmt den Eilantrag an. Pechstein darf 309 Tage nach Verhängung ihrer Sperre wieder starten.

26. Januar 2010: Das Schweizer Bundesgericht lehnt einen Eilantrag Pechsteins ab und verhindert ihren sechsten Olympia-Start bei den Winterspielen in Vancouver.

10. Februar: Das Bundesgericht lehnt nach Prüfung des CAS-Urteils auf formale Fehler die Pechstein-Beschwerde ab.

15. Februar: Die Sportlerin zieht vor das Ad-hoc-Gericht des CAS und will damit ihren Start bei den olympischen Team-Wettbewerben in Vancouver erzwingen. Zudem erstellt sie Strafanzeige gegen die ISU.

19. Februar: Das Ad-hoc-Gericht des CAS lehnt Pechsteins Antrag ab.

4. März: Ermittler des Bundeskriminalamts durchsuchen das Haus von Pechstein. So sollen potenzielle Hintermänner im Dopingfall Pechstein ermittelt werden. Insgesamt werden 21 Durchsuchungen vorgenommen.

11. März: Führende Blut-Experten legen neue Erkenntnisse vor, die Pechstein entlasten sollen. Demnach ist eine vererbte Anomalie für die auffälligen Blutwerte verantwortlich.

18. Mai: Die ISU widerspricht Pechsteins Argumentation von einer angeborenen Blut-Anomalie.

16. August: Pechstein darf Beamtin auf Lebenszeit bei der Bundespolizei bleiben. Das zuvor eingeleitete Disziplinarverfahren wird eingestellt.

13. September: Pechsteins Management bestätigt, dass die Athletin einen Nervenzusammenbruch erlitten hat und sich in psychologische Behandlung begeben musste.

1. Oktober: Das Schweizer Bundesgericht teilt mit, dass Pechsteins Revisionsantrag gegen das CAS-Urteil abgelehnt ist und bestätigt damit die Dopingsperre.

6. Februar 2011: Der Münchner Professor Stefan Eber legt als Spezialist für vererbte Blutanomalien öffentlich seinen Befund vor, wonach Pechsteins Blutwerte auf eine vom Vater geerbte Anomalie und nicht auf Doping zurückzuführen sind.

12. Februar: Vier Tage nach Ablauf ihrer Sperre wird Pechstein für ihr gelungenes Comeback vom Erfurter Publikum gefeiert.

13. März: Bei der WM in Inzell erkämpft sie Bronzemedaillen über 5000 Meter und im Teamrennen.

14. September: Wegen weiterhin überhöhter Blutwerte erstattet Pechstein Selbstanzeige. Sie will die ISU zwingen, einen Fehler einzugestehen.

2. Dezember: Pechstein kündigt erstmals eine Schadenersatzklage gegen die ISU an.

25. März 2012: Auch bei der WM 2012 erkämpft die Berlinerin über 5000 Meter eine Bronzemedaille.

28. Dezember: Pechsteins Anwälte reichen fristgerecht Klage gegen ISU und DESG ein.

5. März 2013: Pechstein beklagt sich, dass sie seit Ablauf ihrer Sperre 105 Doping-Kontrollen über sich ergehen lassen musste.

24. März:In Sotschi holt Pechstein über 3000 und 5000 Meter jeweils mit Bronze die einzigen WM-Medaillen für das deutsche Team.

10. Juli: Das Landgericht München I bestätigt den 25. September 2013 als Termin für die Verhandlung.

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