Chronologie: Der juristische Kampf von Claudia Pechstein

München (dpa) - Nach Niederlagen in allen Sport-Instanzen hat Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein in ihrer insgesamt sechsten juristischen Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht München den ersten Sieg erkämpft.

Chronologie: Der juristische Kampf von Claudia Pechstein
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Das Gericht nahm ihre Klage an - ein Schlag ins Gesicht des Weltverbandes ISU, der sie vor sechs Jahren ohne Beweis für zwei Jahre sperrte. Die Deutsche Presse-Agentur fasst die wichtigsten Stationen der Causa Pechstein zusammen.

8. Februar 2009: Pechstein tritt zum zweiten Wettkampftag bei den Mehrkampf-Weltmeisterschaften in Hamar nicht mehr an. Als Grund gibt sie einen fiebrigen Infekt an. Tatsächlich haben sie ISU-Verantwortliche in der Nacht über auffällige Retikulozyten-Werte informiert.

3. Juli: Fünf Monate nach der WM und wenige Tage nach einer geheimen Anhörung in Bern sperrt die Internationale Eislauf-Union ISU Pechstein wegen auffälliger Blutwerte ohne positiven Dopingbefund.

22. Juli: Anwalt Simon Bergmann legt beim Internationalen Sportgerichtshof CAS Berufung gegen die Sperre ein.

25. November: Der CAS veröffentlicht sein Urteil. Pechsteins Sperre durch die ISU wird bestätigt.

7. Dezember: Pechsteins Anwälte stellen Eilantrag beim Schweizer Bundesgericht, um einen Start beim Weltcup in Salt Lake City zu erwirken. Das Gericht nimmt den Eilantrag an. Pechstein darf 309 Tage nach Verhängung ihrer Sperre wieder starten.

26. Januar 2010: Das Schweizer Bundesgericht lehnt einen Eilantrag Pechsteins ab und verhindert ihren sechsten Olympia-Start bei den Winterspielen in Vancouver.

10. Februar: Das Bundesgericht lehnt nach Prüfung des CAS-Urteils auf formale Fehler die Pechstein-Beschwerde ab.

15. Februar: Die Sportlerin zieht vor das Ad-hoc-Gericht des CAS und will damit ihren Start im olympischen Team-Wettbewerb in Vancouver erzwingen. Zudem erstellt sie Strafanzeige gegen die ISU.

19. Februar: Das Ad-hoc-Gericht des CAS lehnt Pechsteins Antrag ab.

4. März: Ermittler des Bundeskriminalamts durchsuchen das Haus von Pechstein. So sollen potenzielle Hintermänner im Dopingfall Pechstein ermittelt werden. Insgesamt werden 21 Durchsuchungen vorgenommen.

11. März: Führende Blut-Experten legen neue Erkenntnisse vor, die Pechstein entlasten sollen. Demnach ist eine vererbte Anomalie für die auffälligen Blutwerte verantwortlich.

16. August: Pechstein darf Beamtin auf Lebenszeit bei der Bundespolizei bleiben. Das zuvor eingeleitete Disziplinarverfahren wird eingestellt.

13. September: Pechsteins Management bestätigt, dass die Athletin einen Nervenzusammenbruch erlitten hat und sich in psychologische Behandlung begeben musste.

1. Oktober: Das Schweizer Bundesgericht teilt mit, dass Pechsteins Revisionsantrag gegen das CAS-Urteil abgelehnt ist.

6. Februar 2011: Der Münchner Professor Stefan Eber legt als Spezialist für vererbte Blutanomalien einen Befund vor, wonach Pechsteins Blutwerte auf eine vom Vater geerbte Anomalie zurückzuführen sind.

12. Februar: Vier Tage nach Ablauf ihrer Sperre wird Pechstein für ihr gelungenes Comeback vom Erfurter Publikum gefeiert.

13. März: Bei der WM in Inzell erkämpft sie Bronzemedaillen über 5000 Meter und im Teamrennen.

14. September: Wegen weiterhin überhöhter Blutwerte erstattet Pechstein Selbstanzeige. Sie will die ISU zwingen, Fehler einzugestehen.

25. März 2012: Auch bei der WM 2012 erkämpft die Berlinerin über 5000 Meter eine Bronzemedaille.

28. Dezember: Pechsteins Anwälte reichen beim Landgericht München I Klage gegen ISU und DESG ein.

24. März 2013: In Sotschi holt Pechstein Bronze über 3000 und 5000 Meter und damit die einzigen WM-Medaillen für das deutsche Team.

Februar 2014: In Sotschi verpasst Pechstein mit 41 Jahren über 3000 und 5000 Meter als Vierte und Fünfte knapp die angestrebte zehnte Medaille bei ihren sechsten Olympischen Winterspielen.

26. Februar: Im Prozess vor dem Landgericht München I erhält Pechstein keinen Cent Schadenersatz. Doch erklärt das Gericht die unter Zwang geschlossenen Schiedsvereinbarungen für unwirksam.

6. November: Das Oberlandesgericht München äußert deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der Sportgerichtsbarkeit und deutet an, dass die Klage von Pechstein am 15. Januar angenommen werden könnte.

15. Januar 2015: Das OLG München nimmt die Klage Pechsteins an. Damit entscheidet erstmals ein ordentliches Gericht über einen Fall, für den bisher ausschließlich die Sportgerichtsbarkeit zuständig war. Es erklärt die Schiedsvereinbarung Pechsteins und das CAS-Urteil in ihrem Fall für unzulässig.

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