WADA: UV-Bestrahlung erst ab Januar 2011 verboten

Bonn (dpa) - Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat in der Erfurter Blutmanipulations-Affäre eine überraschende Kehrtwende vollzogen und an Glaubwürdigkeit eingebüßt.

Im Gegensatz zu ihren ersten Verlautbarungen teilte die WADA mit, dass die UV-Bestrahlung von Blut erst seit dem 1. Januar 2011 verboten ist. Zuvor hatte die WADA stets erklärt, die seit Anfang 2011 gültige Regel sei nur eine Präzisierung.

Aus dem WADA-Schreiben an die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) geht hervor, dass die Methode erst durch einen damals neu aufgenommenen Paragrafen (M2.3) als verboten einzustufen sei. „Diese Frage war bislang nicht beantwortet. Sie spielt eine Rolle bei der Beurteilung der Behandlungen durch einen Erfurter Mediziner, der über mehrere Jahre Blut von Athleten des Olympiastützpunkts Thüringen mit UV-Licht bestrahlt hat“, heißt es in einer Mitteilung der NADA.

„Diese Stellungnahme schafft Klarheit. Wir haben stets betont, dass der Abschluss der juristischen Prüfung Grundvoraussetzung für eine Bewertung des Falles und alle weiteren Schritte ist“, erklärte Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes. „Wir hoffen, dass die Verfahren zügig zum Abschluss gebracht werden und umfassende Akteneinsicht gewährt wird.“ Dann könne man über mögliche weitere sportrechtliche und sportpolitische Schritte entscheiden.

Der Sportmediziner Andreas Franke soll am Olympia-Stützpunkt (OSP) Thüringen in Erfurt das Blut von rund 30 Sportlern einer unzulässigen UV-Bestrahlung unterzogen und dann reinfundiert haben - angeblich, um Infekten vorzubeugen. Erst gegen zwei der 30 Athleten hat die NADA Verfahren eingeleitet. Beide möglichen Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen beziehen sich auf die Zeit nach dem 1. Januar 2011. Seit Bekanntwerden der UV-Bestrahlung von Sportlern in Erfurt gibt es einen heftigen Wissenschaftlerstreit darüber, ob die Methode als Doping einzustufen ist und eine leistungssteigernde Wirkung hat.

„Die Mitteilung der WADA zeigt, dass die überlegte Vorgehensweise der NADA in der Causa Erfurt richtig ist“, sagte die NADA-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann. „Die Einschätzung der WADA ist für uns von maßgeblicher Bedeutung. Jetzt haben wir die erforderliche Klarheit.“

Von Anfang an hatte sich die NADA in Ergebnismanagement und Disziplinarverfahren zum Ziel gesetzt, Rechtsklarheit zu schaffen und auch selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben. Deshalb wurden zunächst nur die Fälle verfolgt, die den Zeitraum nach dem 1. Januar 2011 betreffen.

In zwei Fällen von 2011 an, in denen - mit dem aktuellen WADA-Schreiben nun auch ausdrücklich bestätigt - ein möglicher Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliege, habe die NADA Disziplinarverfahren eingeleitet. Dies erfolgte im ersten Fall bereits im August 2011 und im zweiten Fall im Januar 2012. „Aufgabe der NADA ist es nun, diese laufenden Verfahren vor dem Schiedsgericht zügig zum Abschluss zu bringen“, hieß es in der NADA-Mitteilung.

Zu dieser endgültigen Einschätzung sei die WADA gekommen, indem sie eine Vielzahl von Dokumenten und Informationen auswertete sowie externe Expertise zur Beurteilung der UV-Bestrahlungsmethode einbezog. Zurate gezogen wurden alle Gremien der WADA. „Für die NADA ist diese Aussage der WADA richtungsweisend“, teilte die Bonner Agentur mit.

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