Sportgericht: Erfurt-Urteil nicht grundsätzlich

Berlin (dpa) - Zwischen dem Deutschen Sportschiedsgericht DIS und der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA gibt es nach Angaben des Deutschlandfunks (DLF) Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Causa Erfurt.

Dabei geht es um die Interpretation eines Urteils des Schiedsgerichts um die jahrelang vom Mediziner Andreas Franke praktizierte UV-Behandlung von Blut am Olympiastützpunkt Erfurt. Am Freitag war ein Verfahren vor dem DIS zwischen der NADA und einem Radsportler mit einem Freispruch für den namentlich nicht genannten Athleten geendet. Die NADA hatte die Entscheidung so gedeutet, dass die umstrittene Behandlungsmethode vor dem 1. Januar 2011 kein Doping-Verstoß gewesen sei. Diese Interpretation wies das Schiedsgericht zurück und sprach von einer Einzelfallentscheidung.

„Eine grundsätzliche Aussage, dass es vor 2011 zulässig war, Blut zu entnehmen, zu bestrahlen und wieder zuzuführen, die enthält das Urteil nach meinem Dafürhalten ganz sicher nicht“, sagte DIS-Generalsekretär Jens Bredow dem Sender.

Die NADA und die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA können gegen den DIS-Spruch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS Einspruch einlegen. Sobald eine Entscheidung darüber gefallen sei, wolle das Schiedsgericht sein Urteil veröffentlichen, kündigte Bredow an. Die WADA hatte die Methode auch vor 2011 als Dopingverstoß bewertet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort