Gericht entscheidet Segelstreit um Olympia-Ticket

Hamburg (dpa) - Der Streit zweier Segelmannschaften um die einzige deutsche Olympia-Fahrkarte ist entschieden. Das Hamburger Landgericht wies den Antrag der 470er-Seglerinnen Tina Lutz und Susann Beucke auf einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Segler-Verband (DSV) ab.

Nach dem Urteil bleiben die Hamburgerinnen Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher die einzige dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zur Nominierung vorgeschlagene Mannschaft in der Zweihanddisziplin 470er Frauen.

Lutz/Beucke hatten ihren Verfügungsantrag im März eingereicht, weil sie sich im Rahmen der nationalen Ausscheidungsserie während der Weltmeisterschaft im australischen Perth benachteiligt sahen. „Gerecht ist das alles nicht. Wir werden nun das Urteil studieren und beraten, ob wir uns mit dem Blick auf die bevorstehende Weltmeisterschaft durch eine etwaige Berufung noch eine Tür offen halten wollen“, sagte Lutz-Anwalt Michael Lehner der Nachrichtenagentur dpa nach dem Urteil.

Erleichterung herrschte auf Seiten des beklagten Deutschen Segler-Verbandes (DSV). DSV-Präsident Rolf-Otto Bähr sagte: „Das Urteil ist gut und wichtig für den Sport - wir haben unsere faire Basis zurück, die erst von einer internationalen WM-Jury und nun auch von einem deutschen Gericht bestätigt wurde.“ Auch das Duo Kadelbach/Belcher war erleichtert. „Wir waren immer sicher, den Regeln entsprechend gehandelt zu haben. Nun ist die Sache hoffentlich ein für allemal vom Tisch“, sagte Kadelbach.

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