Schwimmerin Schöber bis November 2011 gesperrt

Bonn (dpa) - Schwimmerin Sonja Schöber bleibt wegen Dopings bis zum 5. November 2011 gesperrt. Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab einer Berufung der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) gegen die vom Schiedsgericht des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) verhängte Sanktion statt.

Die Olympia-Teilnehmerin von Peking, die bei Kontrollen im August und Oktober 2009 jeweils positiv auf Testosteron getestet worden war, war vom DSV- Schiedsgericht zuvor für nur ein Jahr gesperrt worden. „Wir sind mit der CAS-Entscheidung einverstanden und gehen damit d'accord“, sagte der Antidoping-Beauftragte des DSV, Anselm Oehlschlägel. In der ersten Instanz sei auch vom DSV eine Zweijahressperre beantragt worden, das Schiedsgericht habe diese Zeit halbiert.

Als Folge des DSV-Schiedsspruchs vom 6. Mai 2010 war Schöber lediglich für ein Jahr die Starterlaubnis entzogen worden. Dagegen hatte die NADA mit Schreiben vom 21. Mai 2010 Rechtsmittel beim CAS eingelegt. Die Berufung der NADA richtete sich gegen das gegenüber der Regelsperre von zwei Jahren halbierte Strafmaß. Dieses war nach Auffassung der NADA auch unter Berücksichtigung der Argumentation der Athletin, die positive Dopingkontrolle sei auf die Einnahme verunreinigter Nahrungsergänzungsmittel zurückzuführen, nicht akzeptabel.

Der CAS folgte der NADA-Begründung. Schöber habe nicht beweisen können, fahrlässig gehandelt zu haben. Neben der NADA und dem DSV akzeptierte nach Angaben Oelhschlägels auch die deutsche Meisterin über 100 Meter Brust von 2007 die längere Sperre.

Die durch den CAS angefallenen Kosten tragen die im Verfahren unterlegenen Parteien. Die NADA plant laut Mitteilung vom Mittwoch, die ihr zustehende Prozesskostenentschädigung gezielt für Dopingpräventionsmaßnahmen im Schwimmsport einzusetzen.

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