Ecclestone gewinnt in Zivilprozess auch die Berufung

London (dpa) - Formel-1-Boss Bernie Ecclestone hat im millionenschweren Skandal um Bestechungsgelder beim Zivilverfahren in London auch die zweite Hürde genommen. Die Berufung der Münchner Constantin Medien AG gegen ein Urteil vom 20. Februar wurde vom High Court in London abgewiesen.

Ecclestone gewinnt in Zivilprozess auch die Berufung
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Das Gericht hatte im Februar erklärt, es habe zwar Bestechung vorgelegen, die Münchner Firma habe aber nicht nachweisen können, dass ihr dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Ecclestone bleibt allerdings auf vier Millionen Pfund (4,7 Millionen Euro) Anwaltskosten sitzen. Die andere Hälfte seiner Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 8,5 Millionen Pfund muss Constantin bezahlen. Deren Anwaltskosten belaufen sich nach Angaben eines ihrer Anwälte vor Gericht auf weitere 6,5 Millionen Pfund.

Folgen könnte das Londoner Verfahren für die strafrechtliche Bewertung des Bestechungsskandals haben, die vom 24. April an am Landgericht München ausgetragen wird. Der Londoner Richter hatte erklärt, bei dem Deal zwischen Ecclestone und dem inzwischen wegen Bestechlichkeit inhaftierten ehemaligen Bayern-LB-Manager Gerhard Gribkowsky habe es sich um „eine korrupte Vereinbarung“ gehandelt. Ecclestones Zeugenaussage stufte das Gericht als „nicht verlässlich“ ein. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht ebenfalls von Bestechung aus. Ecclestone droht schlimmstenfalls eine Haftstrafe.

Die Constantin Medien AG ist Rechtsnachfolger des einstigen Inhabers von Formel-1-Lizenzrechten, EM.TV, eines Unternehmens aus dem Kirch-Imperium. Durch die Bestechung seien die Rechte deutlich zu billig an den Finanzinvestor CVC verkauft worden, hatte das Unternehmen argumentiert. Constantin sei dadurch ein hoher Gewinn entgangen.

Die Rede war in Medienberichten von einer dreistelligen Millionensumme. Ecclestone, der der Berufungsverhandlung am Donnerstag ferngeblieben war, stellt den Sachverhalt als Erpressung Gribkowskys dar.

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