Whereabouts-System zulässig Menschenrechtsgericht: Doping-Kontroll-System ist rechtens

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Doping-Kontrollsystem nachdrücklich gestärkt.

Whereabouts-System zulässig: Menschenrechtsgericht: Doping-Kontroll-System ist rechtens
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Doping-Fahnder dürfen Profisportler verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das sogenannte Whereabouts-System verstoße nicht gegen die Menschenrechte der Sportler, urteilten die Straßburger Richter.

„Der international einheitliche Ansatz, unangekündigt Dopingkontrollen durchzuführen, wird ausdrücklich bestätigt“, sagte Lars Mortsiefer, Vorstandsmitglied und Chefjustiziar der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA zu dem richtungweisenden Urteil. Die Entscheidung des Gerichtshofes schaffe Klarheit. Dennoch sei der NADA bewusst, dass „sie den Sportlerinnen und Sportlern mit den Meldepflichten, der täglichen Erreichbarkeit und der Ein-Stunden-Regel, einiges abverlangt.“

Auch Sportrechtler Michael Lehner sieht die Entscheidung differenziert. Sie bedeute eine „Einschränkung der Handlungsfreiheit vieler Sportler“. Das Urteil sei „sehr hart“, das Gericht habe dem „Gedanken des sauberen Sports absoluten Vorrang“ eingeräumt, sagte der Heidelberger Anwalt der Deutschen Presse-Agentur.

Wie so oft hätten die Sportler die Last zu tragen: „Sportler haben an Rechten verloren“, sagte Lehner. Man könne die Entscheidung „aber akzeptieren, wenn man die Gewissheit hätte, dass sich jene, die auf Funktionärsebene das Doping erfunden haben, genauso sauber verhalten würden.“ Unumwunden gab Lehner aber zu: „Es ist eine Stärkung der NADA, des Kontrollsystems und objektiv des Anti-Doping-Systems.“

Im Deutschen Olympischen Sportbund herrscht Erleichterung. „Es ist wichtig, dass diese Klärung erfolgt ist. Die Anti-Doping-Agenturen stehen nun auf juristisch sicherem Boden“, sagte die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker. Man wisse, dass der Aufwand für die Athleten sehr groß sei. Wirksame Kontrollen seien aber „nur möglich, wenn sie wirklich unangekündigt erfolgen können“.

Geklagt hatten französische Sportverbände und Dutzende Profisportler gegen die in Frankreich angewendete Praxis, die auch in Deutschland und anderen Ländern zum Einsatz kommt. Das System sieht unter anderem vor, dass ausgewählte Topsportler drei Monate im Voraus täglich eine Stunde benennen, während der sie für unangekündigte Tests zur Verfügung stehen.

Diese Vorschrift beeinträchtige zwar das Privatleben der Sportler, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Auflagen seien aber gerechtfertigt, denn ohne sie steige das Risiko von Doping stark an - mit Risiken für die Gesundheit der Sportler. Außerdem bringe professionelles Doping auch Gefahren für Freizeitsportler mit sich. Insbesondere junge Sportler könnten dopenden Profis nacheifern.

Aus Sicht der klagenden Sportler verletzt das in Frankreich angewendete Whereabouts-System ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Außerdem sehen sie sich in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt. Dagegen führten die Richter an, dass Sportler selbst den Ort wählen können, an dem mögliche Kontrollen stattfinden. Die von Frankreich eingeführten Regeln gehen konform mit den Prinzipien der Welt-Anti-Doping-Agentur, heißt es im Urteil.

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