Urteil im Streit zwischen Clubs und IHF im April

Dortmund (dpa) - Der Rechtsstreit zwischen deutschen Handball-Clubs und dem Weltverband IHF um die Abstellung ausländischer Handballprofis für Nationalmannschaften geht auf die Zielgerade.

Das Landgericht Dortmund kündigte eine Entscheidung für die zweite Aprilhälfte an. Eine Tendenz wollte das Gericht noch nicht erkennen lassen.

Objektiv gesehen, würden die Vereine beeinträchtigt, sagte der Vorsitzende Richter während der Verhandlung. Ein Mitspracherecht bei der Aufstellung des Turnier- und Wettkampfplanes der IHF hält das Gericht dagegen für illusorisch angesichts zahlreicher Mitgliedsverbände. Die Klage wird im internationalen Handball auch als Musterklage betrachtet.

30 Proficlubs klagen gegen die IHF und den nationalen Verband DHB auf Unterlassung der derzeitigen Praxis. Sie wollen vor allem beim Umfang mitsprechen, Entschädigungen und eine Versicherung der Spieler. Zudem wollen sie Sanktionen bei Zuwiderhandlung gegen die derzeitige Regelung nicht länger hinnehmen.

Die Vereine werden derzeit von der IHF nicht als Gesprächspartner anerkannt. Der Weltverband ordnet Abstellungen an, die Vereine müssen ohne Widerspruch Folge leisten - egal, wie lange die Abwesenheit der Profis dauert. Das Gericht verglich die IHF im Sinne des Wettbewerbsrechts mit einem Monopolisten. Der DHB ist ebenfalls verklagt, weil er an der Ausführung der Regeln beteiligt sei.

Der DHB sieht das Landgericht nicht als zuständig an und verweist auf unabhängige Schiedskommissionen der IHF oder staatliche Gerichte am IHF-Sitz in Basel. Die Anwälte des DHB sehen noch keine eindeutige Tendenz. Die Interessenvertretung europäischer Spitzenclubs, der Forum Club Handball, der die Klage mit rund 70 000 Euro finanziert, sieht sich im Vorteil, weil das Gericht die Beeinträchtigung der Vereine erkenne.

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