Streit um Gebühren: Juristische Niederlage für Clubs

Düsseldorf (dpa) - Die deutschen Handball-Vereine haben im Streit um Abstellgebühren für ihre ausländischen Nationalspieler eine juristische Niederlage erlitten.

Streit um Gebühren: Juristische Niederlage für Clubs
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies in zweiter Instanz eine Klage mehrerer Erst- und Zweitligisten gegen die Abstellpflicht ausländischer Spieler ohne finanziellen Ausgleich und Versicherungsschutz ab. Damit folgte das Gericht dem Weltverband (IHF) und dem Deutschen Handballbund (DHB). Diese hatten gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund, das den Clubs recht gegeben hatte, Berufung eingelegt.

Die Vereine hatten dagegen geklagt, dass ausländische Spieler ohne Kompensation abgestellt werden müssen und für diese im Verletzungsfall kein Versicherungsschutz besteht. Darüber hinaus richtete sich die Klage gegen die Gesamtdauer der Abstellpflicht pro Saison und Spieler. Das Landgericht Dortmund hatte den Clubs recht gegeben und die entsprechenden IHF-Bestimmungen für unwirksam erklärt. Finanziert wurde die Klage vom Forum Club Handball (FCH), einer Interessenvereinigung internationaler Vereine.

Parallel zum Berufungsverfahren hat die IHF die beanstandeten Bestimmungen geändert. Wegen des Wegfalls des Klagegrundes erklärte das Oberlandesgericht die Klage für unzulässig. „Das ist ein Resultat, das uns nicht zufriedenstellt“, sagte FCH-Geschäftsführer Gerd Butzeck. Er kündigte an, dass bis zum 23. August Berufung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt werden soll. „Das machen wir, um die Fristen zu wahren“, sagte Butzeck. Die Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung und die Vertretung der Clubs soll Anwalt Dr. Thomas von Plehwe übernehmen.

Ungeachtet der juristischen Niederlage wertete Butzeck die Klage als Erfolg. Die IHF habe ihre Bestimmungen dahingehend geändert, dass die Abstellungspflicht pro Spieler nun maximal 60 Tage beträgt. Zudem habe sich der Verband verpflichtet, Abstellgebühren an die Vereine zu zahlen und Versicherungen zugunsten der Clubs für den Fall abzuschließen, dass sich Spieler während der Abstellzeit verletzen.

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