Gericht macht Schwenker und Serdarusic den Prozess

Kiel (dpa) - Seit Monaten beriet die 5. Große Strafkammer des Kieler Landgerichts, ob Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic wegen angeblicher Schiedsrichtermanipulationen beim THW Kiel der Prozess gemacht werden soll.

Am 13. Januar eröffnete sie das Hauptverfahren gegen den Ex-Manager und den Erfolgstrainer. Ein Prozesstermin ist noch nicht festgesetzt. Auch der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen. Anders als die Staatsanwaltschaft geht das Gericht nicht von Untreue und Betrug aus. Sie hält allenfalls eine gemeinschaftlich begangene Bestechung im geschäftlichen Verkehr für möglich, wie es in einer Erklärung heißt. Damit wäre eine geringere Straferwartung verbunden. Für Betrug und Untreue sind bis zu fünf Jahre Haft möglich. Für Bestechung im geschäftlichen Verkehr wären es höchstens drei Jahre.

Nach derzeitiger Auffassung der Kammer fehlt es im Zusammenhang mit dem angeblich gekauften Champions-League-Finalrückspiel des THW Kiel gegen die SG Flensburg-Handewitt 2007 „an einer für die Verwirklichung eines Betrugs erforderlichen Täuschungshandlung“. Das Spiel hatte der THW mit 29:27 gewonnen und sich damit erstmals den wichtigsten Handball-Pokal der Welt geholt.

Die Staatsanwaltschaft hält dagegen an ihren Vorwürfen fest, sagte Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer der Nachrichtenagentur dpa. Sie wirft beiden Sportgrößen gemeinschaftlichen Betrug vor, Schwenker Untreue und Serdarusic Beihilfe zur Untreue. Laut Anklage ließen Schwenker und Serdarusic in dem Champions-League-Finalrückspiel beiden polnischen Referees über einen kroatischen Mittelsmann einen fünfstelligen Geldbetrag zukommen. Schwenker soll zudem im Jahr 2008 eine unrichtige Bilanz vorgelegt und mit Serdarusic im April/Mai 2008 aus der THW-Kasse insgesamt 60 000 Euro entnommen haben.

„Die Rechtsauffassung des Landgerichts Kiel hat der THW Kiel nicht zu kommentieren oder zu bewerten. Auch im Übrigen sollen keine weiteren Erklärungen zu dem Inhalt der Eröffnungsentscheidung abgegeben werden“, teilte der THW mit.

Sowohl Schwenker als auch Serdarusic haben die Vorwürfe bestritten. Ihre Verteidiger äußerten sich bereits mehrfach zuversichtlich, die Vorwürfe entkräften zu können. Schwenkers Verteidiger Michael Gubitz erklärte zur Gerichtsentscheidung, der ursprüngliche Anklagevorwurf sei entkräftet. Es sei nun nur noch „ein Vergehen aus einem wirtschaftsrechtlichen Randbereich“ aufzuklären. Dabei werde sich dasselbe wie im Gutachten der Europäischen Handballföderation ergeben, nämlich, dass das Handball-Champions- League-Finale 2007 korrekt ablief, keine Befangenheit der Schiedsrichter zu erkennen gewesen sei und der Bessere gewonnen habe, so Gubitz weiter. Schwenker bereite sich „gelassen und zuversichtlich auf die - hoffentlich möglichst kurze - Verhandlung“ vor.

Das Gericht betonte, dass die Eröffnungsentscheidung „keine Bewertung der Schuld oder Unschuld der Angeklagten enthält“. Die würden nun in der öffentlichen Hauptverhandlung geklärt. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Stephan Worpenberg hatte in dem monatelangen Zwischenverfahren zur Prüfung der Anklage immer wieder Stellungnahmen der Prozessbeteiligten eingeholt.

Das Verfahren war in Gang gekommen, als Ende Februar 2009 massive Manipulationsvorwürfe gegen Schwenker und Serdarusic bekannt wurden. Sie kamen ans Licht, nachdem der THW Serdarusic im Juni 2008 vorzeitig freigestellt hatte. Die Europäische Handball-Föderation (EHF) als Veranstalter der Königsklasse hat bislang keine Sanktionen gegen den THW ausgesprochen. Sie erklärte stets, den Ausgang der Strafverfahren abwarten zu wollen.

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