Clubs nach Urteil erwarten Einspruch der Verbände

Dortmund (dpa) - Nach dem Dortmunder Grundsatzurteil in Sachen Abstellgebühren für Nationalspieler behalten sich der Deutsche Handballbund (DHB) und der Handball-Weltverband IHF Rechtsmittel vor.

Clubs nach Urteil erwarten Einspruch der Verbände
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„Wir brauchen klare Regeln im Umgang miteinander. Deshalb werden wir die schriftliche Begründung des Urteils, sobald uns diese vorliegt, analysieren und gemeinsam mit der IHF entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen“, sagte DHB-Präsident Bernhard Bauer der Deutschen Presse-Agentur und ergänzte: „Wir werden auch prüfen, ob und wie dieses Urteil durch die Bezugnahme auf das Kartellrecht möglicherweise weit über den Handball hinaus von Bedeutung sein kann.“

Die IHF erklärte auf dpa-Anfrage: „Da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, können wir uns zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht äußern.“ Die klagenden Vereine rechnen indes mit einem Einspruch der Verbände. „Es ist ein erster Schritt dahin, dass die IHF ihr Selbstverständnis ändert. Ich gehe aber davon aus, dass die IHF und der DHB Rechtsmittel einlegen werden“, sagte Axel Geerken, Geschäftsführer des Bundesligisten MT Melsungen.

Am Mittwoch hatte das Dortmunder Landgericht entschieden, dass deutsche Handballclubs ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos für Länderspiele abstellen müssen. Für die Dauer der Abstellung seien Kompensationszahlungen zwingend erforderlich. Außerdem könne es nicht sein, dass die Vereine weiterhin verpflichtet seien, die Spieler in der Zeit ihrer Abstellung auch noch auf eigene Kosten zu versichern. Hier stünden DHB und IHF in der Pflicht.

Rekordmeister THW Kiel sieht das Urteil als Erfolg an. „Wir sind sehr zufrieden. Das, was wir als einer der Vorreiter verfolgt haben, ist berücksichtigt worden. Es zeigt uns: Es hat einen Sinn zu kämpfen. Das ist ein wegweisendes Urteil“, sagte Sabine Holdorf-Schust, Prokuristin beim THW Kiel, am Donnerstag.

Geklagt hatten insgesamt 16 deutsche Vereine. Die Musterklage wurde vom Forum Club Handball (FCH) finanziert. Zahlreiche europäische Vereine haben sich in der Interessenvereinigung zusammengeschlossen.

Die IHF zahlt zwar bei Weltmeisterschaften Abstellgebühren und Versicherungen. Im Gegensatz zur Europäischen Handball-Föderation (EHF) ist eine Regelung darüber aber beim internationalen Verband nicht vertraglich fixiert. Das wollen die Clubs jedoch genauso erreichen wie mehr Mitspracherecht bei der IHF. Zwischen der EHF und den Clubs gibt es bereits das Professional Handball Board (PHB). Dieses Gremium trifft alle wichtigen Entscheidungen im europäischen Handball gemeinsam. So eine Konstellation streben die Clubs auch mit der IHF an, die das bisher verweigert.

„Wir müssen als Arbeitgeber ein Mitspracherecht haben, das ist ein richtiger Schritt dahin“, sagte Thorsten Storm, Geschäftsführer der Rhein-Neckar Löwen, zum Dortmund-Urteil. DHB-Präsident Bauer erklärte: „Es ist unbestritten, dass wir ein vernünftiges und gedeihliches Miteinander der internationalen und nationalen Verbände sowie der Vereine brauchen, um den Handball gemeinsam voranzubringen.“

Die Details künftiger Abstellvereinbarungen müssen laut Urteil zwischen den Vereinen und den Verbänden ausgehandelt werden. Das betreffe auch eine genaue Absprache der Länderspiel- und Turniertermine. Die 8. Zivilkammer des Dortmunder Landgerichts hält sogar eine Deckelung der Nationalmannschaftstage für angemessen und erforderlich. Das Dortmunder Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine zu erwartende Berufung der Verbände würde am Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz verhandelt werden.

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