Zivilprozess Amerell gegen Kempter Mitte Februar

Hechingen (dpa) - In der Schiedsrichter-Affäre verhandelt das Landgericht Hechingen (Zollernalbkreis) am 10. Februar die Zivilklage des früheren DFB-Funktionärs Manfred Amerell gegen Referee Michael Kempter.

Das sagte der Richter Alexander Meinhoff der Nachrichtenagentur dpa am 11. Januar und bestätigte einen Bericht der Online-Ausgabe des „Schwarzwälder Boten“. Amerell habe Kempter wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte auf 150 000 Euro Schadenersatz verklagt.

Zugleich kommt es vor dem Oberlandesgericht München zu einer Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung zwischen Amerell und dem Präsidenten des Deutschen Fußball-Bunds (DFB), Theo Zwanziger. Das erklärte Amerells Anwalt Jürgen Langer auf Anfrage der dpa. Dabei gehe es um den von Zwanziger geäußerten Vergleich der Affäre mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche.

Hintergrund der Verhandlung vor dem Landgericht Hechingen sind die von dem 27 Jahre alten Kempter in Zeitungsinterviews erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch Amerell. „Herr Amerell erklärt in der Klage, es sei nicht richtig, was Herr Kempter in den Interviews geäußert hat“, sagte Richter Meinhoff. Wegen der unzutreffenden Darstellungen seiner Persönlichkeit seien seine Rechte verletzt worden.

Wie lange der Zivilprozess in dem rund 60 Kilometer von Stuttgart entfernten Hechingen dauert, ist nach Angaben von Meinhoff noch nicht absehbar. Im günstigsten Fall könne schon am ersten Prozesstag ein Urteil gefällt werden. Im Zuge der Schiedsrichter-Affäre war Amerell am 12. Februar 2010 von allen Ämtern beim DFB zurückgetreten. Der Skandal hatte den Verband und dessen Präsidenten Theo Zwanziger im vergangenen Jahr monatelang beschäftigt.

Zu der Auseinandersetzung mit Zwanziger erklärte Amerell-Anwalt Langer nun, er habe am 3. Januar einen „richterlichen Hinweis“ des Oberlandesgerichts München erhalten. Dabei gehe es um die Berufung Zwanzigers gegen ein Urteil das Landgerichts Augsburg. Dort war der DFB-Chef am 12. April 2010 mit einem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung gescheitert. Dem 65-Jährigen war dabei untersagt worden, die Aufklärungsbemühungen in der Schiedsrichter-Affäre mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche zu vergleichen.

Nach Angaben Langers schreibt das OLG nun, „von einem System Amerell könne nach vorläufiger Einschätzung nicht gesprochen werden“. Voraussichtlich werde am 17. oder 24. Februar beim Oberlandesgericht eine mündliche Verhandlung dazu stattfinden, sagte Langer weiter.

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