Schmerzensgeldurteil hat „Auswirkungen für ganzen Fußball“

Duisburg (dpa) - Grobe Fouls im Fußball können nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm drastische finanzielle Konsequenzen für die Übeltäter haben.

„Das hat Auswirkungen für den ganzen Fußball, aber es betrifft natürlich besonders den Amateurbereich und die Schiedsrichter“, kommentierte DFB-Vizepräsident Karl Rothmund den Richterspruch: 50 000 Euro Schmerzensgeld muss ein Kreisliga-Fußballer zahlen, weil er seinen Gegenspieler so schwer verletzt hatte, dass dieser seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Sportanwalt Christoph Schickhardt sieht in dem Urteil hingegen keine Auswirkungen auf den Profifußball. „Da gibt es keine Prozessflut“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Diese Rechtsprechung, die bereits vom Bundesgerichtshof in den 80er-Jahren entwickelt worden ist, ist völlig anerkannt und unbestritten.“ Sie gelte für alle sogenannte „Kampfsportarten“. Das jetzige Urteil sei „gar nix Neues“, meinte Schickhardt. Im Profibereich würden mitunter Krankenkassen, die die Gehälter von verletzten Spielern weiterbezahlen, Ansprüche an den Verursacher von schweren Verletzungen geltend machen - „in Zeiten klammer Kassen immer öfter“. Es sei jedoch relativ selten, dass dies mit Erfolg geschehe.

Auch Rainer Koch, der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), findet zunächst „keinen neuen Aspekt“, sagte aber auch: „Angesichts der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes wird man das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm genau analysieren müssen.“

Die Fußballergewerkschaft VdV heißt das Urteil jedenfalls gut. „Das ist in Ordnung, wenngleich 50 000 Euro eine Menge Holz für den Betroffenen sind“, meinte VdV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky. „Aber in der Tat ist der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum“, ergänzte er. Rothmund sagte: „Die besonders brutalen Fouls passieren nach unserer Erfahrung oft in den unteren Spielklassen.“ Weil es in diesen Ligen oft sehr große Beweisschwierigkeiten gebe, käme es da „immer mal wieder zu Prozessen wie jetzt in Hamm“, meinte Schickhardt.

Einen bemerkenswerten Fall in der Bundesliga hatte es 1987 gegeben. Der Kölner Torwart Bodo Illgner hatte den Stuttgarter Karl Allgöwer in einem Spiel gerammt und ihm dabei einen Sehnenabriss in der Schulter zugefügt. Die Nationalspieler einigten sich außergerichtlich, Illgner zahlte rund 7500 Euro Schadenersatz. Allgöwer wurde damals von Schickhardt vertreten. Im wohl spektakulärsten Fall von 1981 zwischen Norbert Siegmann und Ewald Lienen, dem der rechte Oberschenkel aufgeschlitzt wurde, gab es übrigens keinen Prozess, weil es sich nach allgemeiner Auffassung lediglich um ein „unglückliches“ Foul handelte.

Es gibt ein Grundproblem, speziell bei zivilrechtlichen Verfahren: Wie soll bei groben Fouls mit schweren Verletzungsfolgen für den Gefoulten der Vorsatz des Foulenden bewiesen werden? Der Heidelberger Sportrechtler Michael Lehner sagt, ein Schiedsrichterpfiff entscheide nicht über einen Rechtsanspruch. Klar ist für Lehner eines: „Die sogenannte Blutgrätsche im Fußball ist vorsätzliche Körperverletzung.“ Der Jurist sagte, es „könnte“ eine Zahlung vom Verursacher des Regelverstoßes fällig werden. Bei rücksichtslosen Fouls, die schwere Verletzungen nach sich zögen, müssten Fußballer mit solchen Urteilen rechnen, meinte VdV-Justiziar Frank Rybak.

Das Gericht hatte am Montag dem klagenden Fußballer 50 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Er war bei einem Kreisligaspiel von seinem Konkurrenten so schwer am Knie verletzt worden, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer auch gut zweieinhalb Jahre nach dem Foul nicht mehr ausüben kann.

Im August war der ehemalige Bochumer Fußballprofi Matias Concha mit einer Klage gegen seinen früheren Gegenspieler Macchambes Younga-Mouhani von Union Berlin vor dem Landgericht gescheitert. Concha hatte sich im Spiel beim 1. FC Union am 6. Dezember 2010 bei einem Zusammenprall mit Younga-Mouhani das Schien- und Wadenbein gebrochen und seinen Gegenspieler auf bis zu 200 000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Rybak schränkte grundsätzlich ein, dass Fußballer bereits beim Betreten des Platzes mit Verletzungen rechnen müssten. Schwierig sei es bei anschließenden Zivilklagen, den Foulenden der Vorsätzlichkeit zu überführen. Für Lehner wären bei „versteckten“ Regelwidrigkeiten mit Verletzungsfolgen Filmaufnahmen oder Zeugenaussagen eine konkrete Hilfe bei der Beweisaufnahme.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort