Fan-Ausschreitungen und Schadenersatz Reaktionen zum BGH-Urteil

Berlin (dpa) - Die Deutsche Presse-Agentur hat Reaktionen auf das BGH-Urteil zu Fan-Ausschreitungen und Schadenersatz zusammengestellt.

Fan-Ausschreitungen und Schadenersatz: Reaktionen zum BGH-Urteil
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Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit beim Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln: (Das BGH-Urteil ist) „... ein wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer, denn Störer müssen diese Regressforderungen als Folge ihres Fehlverhaltens künftig einkalkulieren.“

DFB-Vizepräsident Rainer Koch: „Potentiellen Tätern werden die gravierenden Konsequenzen ihres Handelns für das eigene Portemonnaie deutlich vor Augen geführt. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist damit von fundamentaler Bedeutung für die Verfolgung und Ahndung von Zuschauerfehlverhalten durch die DFB-Sportgerichtsbarkeit.“

Rainer Vollmer, Sprecher der Fanorganisation „Unsere Kurve“: „Wir sind überhaupt nicht einverstanden mit diesem Urteil. Wenn Leib und Leben zu Schaden kommen, müssen Täter ermittelt und bestraft werden. (Ob dies für kontrolliert angezündete Pyrotechnik auch gilt, sei zu hinterfragen.) Es ist die Schwierigkeit, dort eine Grenze zu ziehen.“

Michael Schade, Geschäftsführer von Fußball-Bundesligist Bayer Leverkusen: „Ich begrüße das Urteil. Wie im Zivilleben so sollte es auch im Fußball die Möglichkeit geben, Menschen, die einen Schaden anrichten, dafür in Regress zu nehmen. Wir haben in der Vergangenheit in einigen Fällen einen Teil des entstandenen Schadens auf den Klageweg von den Verursachern zurückgeholt. Wir haben es auch als abschreckende Wirkung getan.“

Martin Kind, Präsident von Fußball-Zweitligist Hannover 96: „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung, die wir schon immer gelebt haben. Ob jetzt dadurch mehr Vereine animiert werden, ihre Strafen zurückzufordern, kann ich nicht beurteilen. Nach meiner Kenntnis gehen bereits viele Clubs so vor.“

Michael Born, Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Dynamo Dresden: „Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes stellt klar, dass Täter, die erfolgreich identifiziert wurden, für den Schaden, den sie verursachen, zur Verantwortung gezogen werden können. Damit hat das Urteil einen starken präventiven Charakter, was im Sinne aller Zuschauer von Fußballspielen ist. ... Gleichwohl sieht Dynamo Dresden die bisherige Praxis der Verbandsgerichtsbarkeit kritisch, da eine einheitliche Strafmaßzuordnung nicht bei allen Urteilen erkennbar ist.“

Norman Seidler, Pressesprecher des Fußball-Drittligisten 1. FC Magdeburg: „Der 1. FC Magdeburg ist in der vergangenen Saison zu insgesamt 62 000 Euro an Strafzahlungen verurteilt worden. Wir haben uns da in jüngerer Zeit nie etwas zurückgeholt. Wie das in Zukunft aussieht, steht noch nicht fest.“

Gummar Kempf, Sportrechtsexperte des Fußball-Drittligisten Hansa Rostock: „Ich hoffe, dass derartige Störungen von Fußballspielen künftig unterbleiben. Angesichts der Höhe der von DFB-Gerichten in solchen Fällen verhängten Geldstrafen wird regelmäßig die wirtschaftliche Existenz einer hierfür haftenden Privatperson gefährdet sein.“

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