Keine Berufung von Katar nach Prozess gegen Zwanziger

Düsseldorf (dpa) - Im Zusammenhang mit Aussagen des ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger zu Katar ist ein im April 2016 gefälltes Urteil des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig.

Keine Berufung von Katar nach Prozess gegen Zwanziger
Foto: dpa

Die zuständige Pressedezernentin erklärte auf dpa-Anfrage, die Berufungsfrist sei verstrichen. Zwanziger hatte das Wüstenemirat Katar als „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ bezeichnet. Er nahm den Ausgang des Verfahrens mit Genugtuung zur Kenntnis.

Katar hatte die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung zu gehen. Das Landgericht hatte zwar befunden, die Bezeichnung „Krebsgeschwür“ sei eine massiv herabwürdigende Beleidigung, Zwanziger habe damit aber die Vergabe der Fußball-WM 2022 an Katar kritisiert. Diese Kritik habe im Vordergrund gestanden, nicht die öffentliche Diffamierung. Damit sei die Aussage vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, es sei keine Schmähkritik.

Zwanziger forderte in einem dpa-Gespräch erneut die Veröffentlichung des Ermittlungsberichts über mögliche Korruptionsfälle bei der Vergabe der Weltmeisterschaften 2018 nach Russland und 2022 nach Katar. „Den Garcia-Bericht endlich zu veröffentlichen, das ist der einzig wichtige Punkt“, sagte Zwanziger.

Der Bericht des im Dezember 2014 zurückgetretenen ehemaligen FIFA-Chefermittlers Michael Garcia ist nach wie vor nicht publik gemacht worden. Der US-Amerikaner Garcia hatte mit seinem Rücktritt die Konsequenzen aus der umstrittenen Entscheidung der FIFA im Korruptionsskandal um die WM-Vergaben gezogen.

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