Geldstrafe und Bewährungshaft Ronaldo einigt sich in Steuersache mit spanischen Behörden

Madrid (dpa) - Fußballstar Cristiano Ronaldo hat seine Steuerprobleme mit der spanischen Justiz weitgehend geklärt.

Geldstrafe und Bewährungshaft: Ronaldo einigt sich in Steuersache mit spanischen Behörden
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Der 33 Jahre alte Portugiese ist bereit, insgesamt 18,8 Millionen Euro an Nachzahlungen, Geldstrafe und Zinsen an den Fiskus zu leisten und eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung zu akzeptieren. Entsprechende Berichte der Zeitung „El Mundo“ und anderer spanischer Medien seien korrekt, erklärte das Umfeld des Profis der Deutschen Presse-Agentur in Madrid auf Anfrage.

Die Medien veröffentlichten die Berichte über die Einigung im Internet wenige Stunden vor dem WM-Auftaktspiel der portugiesischen Fußball-Nationalmannschaft mit Kapitän Ronaldo gegen Spanien in Sotschi. Das Abkommen sei erzielt, aber noch nicht unterschrieben worden, heißt es.

Die zuständige Staatsanwaltschaft wirft Ronaldo vor, über Briefkastenfirmen mehrere Millionen Euro Steuern am spanischen Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Es geht dabei speziell um Einnahmen aus Bildrechten, die Ronaldo zwischen 2011 und 2014 hinterzogen haben soll.

Für insgesamt vier Verstöße gegen das Steuerrecht soll Ronaldo jeweils eine Strafe von sechs Monaten Haft bekommen. Wie „El Mundo“ weiter schreibt, will der fünfmalige Weltfußballer noch versuchen, diese Haftstrafe durch eine zusätzliche Zahlung ganz aufzuheben. Bei nicht vorbestraften Verurteilten ist es in Spanien üblich, dass eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird.

Ende Juli 2017 hatte Ronaldo im Gericht von Pozuelo de Alarcón bei Madrid erstmals zu den Vorwürfen Stellung bezogen und erklärt, dass er „niemals etwas verborgen und auch niemals die Absicht gehabt“ habe, Steuern zu hinterziehen.

Das Recht am eigenen Bild kann zwar nicht übertragen werden, allerdings geben Prominente häufig die Nutzungsrechte an ein Unternehmen ab. Die Verwerter verkaufen wiederum Lizenzen an andere Firmen, damit sie mit dem bekannten Gesicht werben dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Produktreklame, Homestorys in Magazinen, Fotos einer exklusiven Hochzeit oder auch Sammelbilder von Fußballern anlässlich von Welt- und Europameisterschaften.

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