Hilfen für spanische Clubs: EU leitet Verfahren ein

Brüssel (dpa) - Nun ist es amtlich: Die Europäische Union hat ein Verfahren gegen sieben spanische Fußballclubs mit Real Madrid und den FC Barcelona an der Spitze wegen unzulässiger Hilfen durch den Staat eingeleitet.

Die EU-Kommission hegt den Verdacht, dass den Vereinen unzulässige Wettbewerbsvorteile entstanden seien. Wie die EU-Behörde in Brüssel mitteilte, sind von den Ermittlungen sieben Clubs betroffen. Neben Real und Barça müssen auch die Erstligisten Athletic Bilbao, CA Osasuna, FC Valencia und FC Elche sowie der Zweitliga-Club Hércules Alicante Konsequenzen fürchten.

Wenn die EU-Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass die Hilfen einen Verstoß gegen das EU-Recht bedeuteten, müsste der spanische Staat die Gelder zurückverlangen. Dies würde für die Vereine Kosten in Millionenhöhe bedeuten. „Die Vereine des Profi-Fußballs sollten ihre laufenden Ausgaben und Investitionen mit einem gesunden finanziellen Management bestreiten und nicht auf Kosten der Steuerzahler“, betonte der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Die Behörde hatte im März bereits ein Verfahren wegen Hilfen für mehrere Fußballclubs in den Niederlanden eingeleitet.

Spaniens Wirtschaftsminister Luis de Guindos äußerte sich zuversichtlich, dass Madrid mit der EU-Kommission eine „angemessene Lösung“ finden werde. „Die spanische Regierung wird Brüssel alle verfügbaren Informationen vorlegen“, kündigte der Minister an.

In dem EU-Verfahren geht es zum einen um angebliche Steuervorteile für Real, Barça, Athletic Bilbao und CA Osasuna. Diese Clubs zahlen nach Angaben der EU-Kommission aufgrund ihres Status als Sportvereine eine Körperschaftssteuer von 25 Prozent, während die anderen Clubs als Aktiengesellschaften 30 Prozent zahlen müssen.

Die EU nimmt zum andern Bürgschaften über insgesamt 118 Millionen Euro unter die Lupe, die die Regierung der Region Valencia für den FC Valencia, den FC Elche und Hércules Alicante übernommen hatte. Eine solche Hilfe zur Rettung vom Bankrott bedrohter Vereine sei nicht grundsätzlich illegal, räumte die EU-Behörde ein. Allerdings hätte Spanien einen Plan für die Sanierung dieser Clubs vorlegen müssen. Dies sei nicht geschehen.

Die EU-Kommission nimmt schließlich ein Grundstückgeschäft von Real Madrid mit der Stadtverwaltung ins Visier. Die Stadt hatte dem Club nach Brüsseler Informationen 1998 ein Grundstück für 600 000 Euro vermacht und dieses 2011 für 22 Millionen Euro - den 37-fachen Preis - zurückgenommen.

Entgegen früheren Ankündigungen richtet sich das EU-Verfahren nicht gegen staatliche Hilfen beim Bau des neuen Stadions von Athletic Bilbao. Almunia betonte, dies habe nichts damit zu tun, dass er ein Athletic-Fan sei. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die EU-Kommission sich später auch dieser Sache annehmen werde, sagte der spanische EU-Kommissar.

Die EU-Behörde entschied ferner, dass in Frankreich die Staatshilfen für den Bau der Stadien für die EM 2016 keinen Verstoß gegen die EU-Regeln bedeuteten. Der französische Staat bringt nach EU-Angaben für den Bau von vier neuen Stadien und die Modernisierung fünf weiterer Arenen 1,05 Milliarden Euro auf. Ohne diese Hilfe wäre es nicht möglich gewesen, die EM 2016 auszurichten und die Anforderungen der Europäischen Fußball-Union (UEFA) zu erfüllen, entschied die Kommission.

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