Oberhausen Der FC Bayern steht diese Woche gleich zweimal vor Gericht in NRW
Der ehemalige Filialleiter des Fanshops in Oberhausen geht ebenso gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor, wie es eine Frau bereits tat, die sich gegen die Videoüberwachung im Sozialraum juristisch gewehrt hatte und recht bekam. Die Münchener aber legten gegen das Urteil Einspruch ein.
Oberhausen. "Der FC Bayern Fan-Shop im Centro Oberhausen ist ein Muss für jeden Bayern-Fan und erwartet Sie seit Dezember 2015 in einem völlig neuen, super modernen Design" - so steht es auf der Homepage des großen Einkaufszentrum in Oberhausen. Doch offenbar ist nicht alles Gold, was glänzt.
Eine Mitarbeiterin klagte gegen den Rekordmeister aus Bayern, berichten sowohl der Spiegel als auch der WDR übereinstimmend. Der Grund: Zwei von elf Überwachungskameras sollen im Sozialraum der Mitarbeiter angebracht sein, weil dort auch zwei Tresore stehen. Aber: Sozialräume in Deutschland dürfen nicht überwacht werden. Am 7. Januar hatte die Mitarbeiterin in einem sogenannten Versäumnisurteil recht bekommen. Nun könnte man meinen, ihr Arbeitgeber habe daraufhin die Kameras entfernt. Weit gefehlt, der Verein legte Einspruch ein. Am Donnerstag geht es in die zweite Runde.
Doch die Anwälte der Bayern müssen bereits am Dienstag ins Ruhrgebiet reisen. Grund ist die Verhandlung um die fristlose Kündigung des Filialleiters des besagten Fanshops. Die habe er nur einen Tag, nachdem er angeregt hatte, einen Betriebsrat zu gründen, erhalten. Von dieser Idee, so erklärte der Anwalt des fristlos gekündigten Mitarbeiters laut Medienberichten, habe sein Mandant sogar Uli Hoeneß berichtet - per Brief. 24 Stunden später folgte die Kündigung.
Bislang gibt es keine Stellungnahme des Vereins zu den beiden Prozessen. Kritik oder gar kritische Fragen wiederum sind auch nicht die Sache des Rekordmeisters, wie ein Video des Journalisten Thilo Jung aus dem Jahr 2015 offenbart.