Verstoß gegen Doping-Meldepflicht: Bayer zieht vor CAS

Leverkusen (dpa) - Bayer Leverkusen hat beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Einspruch gegen eine Strafe wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Meldepflicht für Doping-Kontrollen eingelegt.

Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hatte den Bundesligisten mit einer Geldstrafe von 25 000 Euro belegt, weil er im Zusammenhang mit einem Doping-Test am 23. September 2011 gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben soll.

„Bayer hat die Sanktion akzeptiert, wir wehren uns aber dagegen, dass wir vorsätzlich gehandelt haben sollen“, sagte Leverkusens Mediendirektor Meinolf Sprink der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die Angelegenheit berichtet. Der CAS will über den Bayer-Einspruch am 30. November entscheiden.

Bei dem Trainingstest am 23. September, einen Tag vor dem Hinrunden-Auswärtsspiel beim FC Bayern München, waren gleichzeitig Kontrolleure der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) und der UEFA in Leverkusen erschienen. Zehn Spieler sollten getestet werden, doch einer der Akteure fehlte, obwohl er laut Meldesystem anwesend sein sollte. Die UEFA sanktionierte Bayer daraufhin für zwei Verstöße: Weil der Club den Trainingsplan, den jeder Europa-League-Teilnehmer an jedem Freitag bis 12.00 Uhr melden muss, nicht rechtzeitig übermittelte, und das Fehlen des erkrankten Spielers zu spät mitteilte.

„Ein Spieler war im Auto auf dem Weg zum Training, da er aber an einer Grippe erkrankt war, haben die Ärzte ihm geraten, sofort nach Hause zurückzukehren“, berichtete Sprink. Laut Regel muss eine solche Änderung unverzüglich gemeldet werden. Doch Bayer hatte das entsprechende Fax erst etwa eine halbe Stunde später an die UEFA geschickt, und damit nachdem die Kontrolleure auf dem Trainingsgelände waren. „Wir haben die UEFA-Kontrolleure vor Ort über das Fehlen des Spielers sofort informiert und danach das Fax geschrieben“, sagte Sprink. Der CAS muss nun entscheiden, wie der Begriff „unverzüglich“ auszulegen ist.

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