Elfmeter in der Pause Nach Halbzeit-Videobeweis: Freiburg verzichtet auf Einspruch

Freiburg (dpa) - Der SC Freiburg hat den irren Halbzeit-Videobeweis im Bundesligaspiel beim FSV Mainz 05 scharf kritisiert, wird die 0:2-Niederlage aber nicht anfechten.

Elfmeter in der Pause: Nach Halbzeit-Videobeweis: Freiburg verzichtet auf Einspruch
Foto: dpa

„Nach reiflicher Überlegung hat sich der SC Freiburg dazu entschieden, keinen Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen, um die volle Konzentration auf die kommenden wichtigen Spiele richten zu können“, teilte der Tabellen-16. in einer Stellungnahme mit.

Darin bringt der Verein zugleich seinen Unmut über die Ereignisse am Montagabend zum Ausdruck. „Die Art und Weise, wie per Videoassistent (VA) ins Spiel eingegriffen wurde, war extrem unglücklich. Dass Spieler einer Mannschaft nach dem Halbzeitpfiff aus der Kabine wieder aufs Spiel zurück beordert werden, kann nicht im Sinne des Fußballs sein“, heißt es.

Kritik äußerte der Verein auch am Deutschen Fußball-Bund. Dieser hatte die kuriose Elfmeter-Entscheidung von Schiedsrichter Guido Winkmann nach dem Pausenpfiff, die zur Mainzer Führung führte, als regelkonform bezeichnet. Bei der Kontaktaufnahme der Video-Assistentin Bibiana Steinhaus habe sich der Unparteiische - wie von den Regeln gefordert - noch auf dem Spielfeld befunden, hatte Schiedsrichter-Boss Lutz Michael Fröhlich am Dienstag mitgeteilt.

Dem widersprachen die Freiburger. „Die Fernsehbilder sind hiermit nicht in Einklang zu bringen. Die Bilder verdeutlichen vielmehr, dass Herr Winkmann die Intervention erst wahrgenommen hat, nachdem er das Spielfeld verlassen hat“, stellte der Verein fest und kritisierte: „Gerade mit dem zeitlichen Abstand von einem Tag hätten wir uns diesbezüglich eine transparente, präzise und damit nachvollziehbare Erläuterung des DFB gewünscht.“

Die Breisgauer, die sich nach der Niederlage in akuter Abstiegsgefahr befinden, fordern zudem klare Regeln für die ab der kommenden Saison dauerhafte Handhabe des Videobeweises. „Die Bundesliga darf kein Experimentierfeld sein, der Einsatz des VA (Videoassistenten) und seine Rahmenbedingungen kein rechtsfreier Raum“, schrieb der Verein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort