FIFA-Statuten zu Verträgen und Transfers

Berlin (dpa) - Hoffenheims Demba Ba und Jefferson Farfan vom FC Schalke 04 wollen ihre Bundesliga-Vereine trotz bestehender Verträge gegen den Willen der Clubs verlassen. Das widerspricht den Regeln der FIFA.

In seinem „Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern“ hat der Fußball-Weltverband die Vertragsgrundsätze festgelegt:

In Kapitel IV. „Wahrung der Vertragsstabilität zwischen Berufsspielern und Vereinen“ heißt es in Artikel 16: „Eine einseitige Vertragsauflösung während einer Spielzeit ist nicht gestattet.“ Ausnahmen sind gestattet, sofern ein Profi weniger als zehn Prozent der offiziellen Saisonspiele seines Vereins bestritten hat (Artikel 15) oder sonstige triftige Gründe (Artikel 14) geltend machen kann, die allerdings nicht näher bezeichnet werden.

Artikel 17 regelt die Folgen eines einseitigen Vertragsbruches. Demnach ist eine finanzielle Entschädigung zwingend erforderlich. Zusätzlich kann dem Spieler eine sportliche Sanktion auferlegt werden. „Diese Sanktion besteht aus einer viermonatigen Spielsperre für offizielle Spiele. In besonders schweren Fällen beträgt die Sperre sechs Monate. Diese sportlichen Sanktionen treten unmittelbar nach Mitteilung des betreffenden Entscheids an den Spieler in Kraft“, heißt es in den FIFA-Regularien.

Bestraft wird auch der Verein, der den vertragsbrüchigen Profi engagiert. Er darf vorläufig nicht mehr auf dem Transfermarkt aktiv werden. „Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert“. Mit Registrierungsperioden sind die internationalen Transferfenster im Sommer und im Winter gemeint.

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