Breno bleibt in Haft - BGH verwirft Revision

München (dpa) - Der tief gestürzte Fußball-Profi Breno muss wegen schwerer Brandstiftung weiter hinter Gittern bleiben.

Der Bundesgerichtshof hat die vom früheren Abwehrspieler des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München eingelegte Revision gegen seine Verurteilung als „unbegründet“ verworfen, teilte die Justizpressestelle am Oberlandesgericht München mit. Damit ist das Urteil gegen den 23-Jährigen, gegen den wegen schwerer Brandstiftung in der von ihm angemieteten Villa im vergangenen Juli drei Jahre und neun Monate Haft verhängt worden waren, rechtskräftig.

Mit der Entscheidung des BGH haben sich die Hoffnungen des jungen Brasilianers auf eine baldige Freilassung erst einmal zerschlagen. Die Verteidigung Brenos hatte mit der Revision das vor knapp sieben Monaten ergangene Urteil des Landgerichts München I kippen wollen. Der BGH verwarf die Revision jedoch mit Beschluss vom 23. Januar. Die Nachprüfung des Urteils habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ ergeben, hieß es nach Angaben des Justizpressestelle.

Im September 2011 war die von Breno angemietete Villa im Münchner Nobel-Vorort Grünwald in Flammen aufgegangen. Dabei entstand ein Schaden in Millionenhöhe. Rasch geriet der Innenverteidiger, der im Alter von nur 18 Jahren für eine Ablösesumme von zwölf Millionen Euro nach München gekommen war, in Deutschland aber nie richtig Fuß fassen konnte, ins Visier der Ermittler. Im vergangenen Juli wurde Breno vom Landgericht München I schuldig gesprochen und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Mit der Entscheidung des BGH muss sich Breno nun voraussichtlich auf eine lange Zeit hinter Gittern einrichten. Damit könnten sich auch die Bemühungen seines früheren Vereins FC Sao Paulo zerschlagen haben, der seinem früheren Spieler kurz vor Weihnachten einen Vertrag angeboten hatte.

Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert den Fall:

20.09.2011: Kurz nach Mitternacht geht die von Breno angemietete Villa in Grünwald in Flammen auf. Es entsteht ein Millionenschaden.

23.09.2011: Die Staatsanwaltschaft München I leitet Ermittlungen gegen den Fußball-Profi wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung ein.

24.09.2011: Breno muss in Untersuchungshaft. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erlässt das Amtsgericht München Haftbefehl.

06.10.2011: Breno kommt gegen Zahlung einer hohen Kaution und unter strengen Auflagen auf freien Fuß.

11.04.2012: Die Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage gegen den brasilianischen Innenverteidiger.

30.04.2012: Die 12. Strafkammer des Landgerichts München I lässt die Anklage unverändert zur Hauptverhandlung zu.

22.05.2012: Nach viereinhalb Jahren beim FC Bayern wird Breno verabschiedet. Nur 33 Pflichtspiele hat er für die Münchner absolviert.

04.07.2012: Das Landgericht München I verurteilt den Brasilianer wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Breno kommt wieder in Untersuchungshaft.

12.07.2012: Brenos Verteidigung legt Revision gegen das Münchner Urteil ein.

21.12.2012: Der FC Sao Paulo bietet seinem ehemaligen Spieler einen neuen Vertrag an.

23.01.2013: Der Bundesgerichtshof verwirft in einem Beschluss Brenos Revision als „unbegründet“.

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