Amerells einstweilige Verfügung hat Bestand

München (dpa) - Die vom ehemaligen Schiedsrichter-Funktionär Manfred Amerell erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat weiterhin Bestand. Das entschied das Landgericht München I in einem Widerspruchsverfahren, das der Verband beantragt hatte.

Es bleibt dem DFB damit unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro untersagt, zu behaupten, dass der Rechtsstreit zwischen dem Verband und Amerell zugunsten des DFB entschieden und abgeschlossen sei. Das Gericht machte allerdings eine Einschränkung: Der Verband könne die Behauptung dann aufstellen, wenn er klarstelle, „dass sich die Äußerung nicht auf sportgerichtliche Verfahren oder Verfahren vor dem Kontrollausschuss des DFB bezieht“, sagte Gerichtssprecherin Anja Hambach.

Mit einer Pressemitteilung vom 16. August, in der die untersagte Behauptung aufgestellt worden war, habe der Verband „aus der Hüfte geschossen“, urteilte Amerell selbst. Der 64-Jährige hatte der DFB-Darstellung vehement widersprochen und Anfang September die Einstweilige Verfügung erwirkt.

Im Lager Amerells zeigte man sich zufrieden über den Entscheid des Gerichts. Nach außen verkaufte ihn aber auch der DFB als Erfolg. Das Gericht habe dem Widerspruch in weiten Teilen stattgegeben, außerdem sei entschieden worden, dass Amerell 80 Prozent der Verfahrenskosten zu tragen habe, ließ Pressechef Ralf Köttker verlauten. DFB-Anwalt Christian Schertz sagte: „Wir haben unser Ziel erreicht. Für uns war es wichtig noch einmal ganz klar festzuhalten, dass alle für uns relevanten Zivilverfahren im Sinne des DFB ausgegangen sind.“

Amerells Anwalt Jürgen Langer bekräftigte, ein umfassendes Hauptsacheverfahren zwischen dem DFB und Amerell anstrengen zu wollen. Man plane, Klage einzureichen. Sein Mandant war persönlich erschienen und wetterte erneut gegen den mächtigen Verband: „Das Ziel vom DFB ist es, mir weiter zu schaden.“ Noch vor der Entscheidung der Richterin scheiterte eine gütliche Einigung zwischen den Parteien.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist vor allem ein Disput zwischen Amerell und dem früheren Bundesliga-Schiedsrichter Michael Kempter. Letzterer wirft seinem ehemaligen Förderer sexuelle Belästigung vor. Amerell bestreitet das und betont, dass die intimen Kontakte einvernehmlich waren. Der langjährige DFB-Funktionär sieht durch die öffentlichen Anschuldigungen seine Persönlichkeitsrechte verletzt und möchte ein Schmerzensgeld erstreiten.

Der Rechtsstreit zwischen Kempter und Amerell liegt zurzeit vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, da Amerell nach seiner Niederlage vor dem Landgericht Hechingen in Berufung gegangen war. Die nächste mündliche Verhandlung ist nach Auskunft des Gerichts für den 7. Dezember angesetzt. Parallel dazu hat auch der DFB ein Ermittlungsverfahren gegen Amerell eingeleitet. Der Verband ist der Auffassung, dass der ehemalige Schiedsrichter-Obmann seine Amtspflichten als Funktionär verletzt.

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