Abmahnung, Unterlassung, einstweilige Verfügung

Frankfurt/Main (dpa) - Die Begriffe Abmahnung, Unterlassungsklage und einstweilige Verfügung können verwirren. Ein kurzer Überblick:

- Eine ABMAHNUNG ist im Zivilrecht eine schriftliche Aufforderung an eine Person, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Im Schreiben wird der Empfänger aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch wird ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Wenn ihn der Unterzeichner bricht, muss er den in der Unterlassungserklärung vereinbarten Betrag zahlen.

- Eine UNTERLASSUNGSKLAGE ermöglicht es, per Gericht seinen Anspruch auf Unterlassung durchzusetzen. Sollte sich der Verurteilte nicht daran halten, muss er ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro zahlen oder für bis zu sechs Monate in Ordnungshaft gehen.

- Die EINSTWEILIGE VERFÜGUNG kann von Gerichten im Schnellverfahren auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden. Auch sie warnt unter Androhung von Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft, eine Handlung nicht zu wiederholen. Einstweilige Verfügungen werden üblicherweise dann erlassen, wenn die Entscheidung im eigentlichen Gerichtsverfahren voraussichtlich zu spät kommen würde, um einen erneuten Rechtsbruch zu verhindern.

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