F1-Chef Ecclestone und die Gribkowsky-Affäre

München (dpa) - Entgegen aller Beteuerungen soll Formel-1-Boss Bernie Ecclestone selbst in die Affäre um Millionenzahlungen an Ex-BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky verwickelt sein.

In einer Mahnung an Ecclestone habe eine Firma Gribkowskys Ende 2007 die Überweisung einer ausstehenden Zahlung von 2,3 Millionen US-Dollar gefordert, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ . Verfasser sei ein Anwalt des seit Anfang Januar in Untersuchungshaft sitzenden Ex-Bankers gewesen. Der als „streng persönlich und vertraulich“ gekennzeichnete Brief sei ein konkreter Hinweis darauf, dass Ecclestone persönlich in die Zahlungen verwickelt sei. Das Management der Rennserie hatte in einer Mitteilung am Freitag jede Verwicklung Ecclestones oder der Firmengruppe zurückgewiesen.

Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 2008 bei der BayernLB gefeuerte Gribkowsky beim Verkauf der Formel-1-Anteile der Landesbank 2006 insgesamt 50 Millionen Dollar für ein nicht näher beschriebenes „Entgegenkommen“ erhalten hat. Von wem genau teilten die Ermittler allerdings nicht mit und lehnen seit der Verhaftung Gribkowskys am 5. Januar jede weitere Stellungnahme zu dem Verfahren ab. So ist es auch unklar, ob Gribkowsky sich mittlerweile zu den Vorwürfen geäußert hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung.

Das Geld bekam Gribkowsky über Umwege von Konten aus der Karibik und Mauritius und brachte es in eine Stiftung in Österreich ein in der heute noch rund 25 Millionen Euro liegen sollen. Zur „Stiftung Sonnenschein“ gehört laut Medienberichten auch die Firma GREP, die die Mahnung an Ecclestone verschickt haben soll, wie die „SZ“ schreibt. Gribkowsky war nach dem Formel-1-Deal Ende 2005 in den Aufsichtsrat der eigens vom Käufer CVC gegründeten Gesellschaft Alpha Prema eingezogen. Früheren Berichten zufolge war Gribkowsky zudem für zwei auf Jersey registrierte Firmen des weit verzweigten Reichs Ecclestones tätig: Delta Topco und Petara. Das Engagement bei Delta Topco zumindest ist im Geschäftsbericht 2007 der BayernLB vermerkt.

Der BayernLB waren die Anteile an der Rennserie nach der Pleite des Medienunternehmers Leo Kirch 2003 als Sicherheit für Kredite zugefallen, zeitweise hielten die Banker die Mehrheit der Rechte an der Formel 1. Gribkowsky und Ecclestone gerieten laut SZ zunächst aneinander, Gribkowsky machte Druck. Dann habe Frieden geherrscht. Ende 2005 organisierte Gribkowsky den Verkauf des Pakets an den Finanzinvestor CVC. Auch dort hatte man Zahlungen stets bestritten.

Laut „SZ“ beschwerte sich die GREP in dem Schreiben, dass ein Teil der vereinbarten Honorare nicht fristgerecht überwiesen worden sei und noch 2,3 Millionen Dollar fehlten. Der Adressat solle seine Verpflichtungen erfüllen und umgehend zahlen, zitiert das Blatt aus dem Schreiben, das an Ecclestones Büro in der Londoner Zentrale der Rennserie gegangen sei. Die GREP habe sich außerdem beklagt, dass die seit Mitte 2006 bereits überwiesenen Honorare wegen des gesunkenen Dollarkurses stark an Wert verloren hätten, und auf einen Ausgleich gedrungen, heißt es in dem von einem Anwalt Gribkowskys verfassten Schreiben. Der Anwalt solle zudem hinterher Vertrauten erzählt haben, Ecclestone sei entrüstet gewesen. Am Ende soll das in zwei Beraterverträgen vereinbarte Honorar aber vollständig geflossen sein.

Das Formel-1-Management hatte zuletzt am Freitag jede Verwicklung in die Affäre zurückgewiesen. Weder das Unternehmen noch Formel-1-Boss Ecclestone hätten über die normalen Bezüge Gribkowskys hinaus Zahlungen geleistet oder wüssten von Zahlungen an den Ex-Banker, teilte die Formel-1-Gruppe mit. Nach dem Verkauf habe Gribkowsky der obersten Holdinggesellschaft der Formel-1-Gruppe angehört, habe aber keine operativen Befugnisse gehabt. Dafür habe er jährliche Bezügevon 50 000 US-Dollar erhalten - mehr nicht. „Die Formel-Eins-Gruppe und Herr Ecclestone sind weder involviert in irgendwelche anderen Zahlungen an Dr. Gribkowsky oder jemanden aus seinem Umfeld noch haben sie Kenntnis von solchen Zahlungen.“

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