Fall Erfurt: UV-Behandlung vor 2011 kein Dopingverstoß

Das Deutsche Sportschiedsgericht entscheidet, dass die UV-Behandlung von Blut vor 2011 kein Verstoß gewesen sei. Jetzt wartet die Nationale Anti Doping Agentur darauf, ob die Welt-Agentur WADA gegen dieses neue Urteil in der Causa Erfurt vorgeht.

Bonn (dpa) - Die in Erfurt praktizierte UV-Behandlung von Blut ist nach einer Entscheidung des Deutschen Sportschiedsgerichts DIS vor dem 1. Januar 2011 kein Doping-Verstoß gewesen. Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) mitteilte, endete das Verfahren zwischen der NADA und einem Radsportler am Freitag vor dem Schiedsgericht in Köln mit einem Freispruch für den nicht namentlich genannten Athleten.

Der Schiedsrichter, Rechtsanwalt Stephan Wilske, sei in dem Präzedenzfall zu dem Ergebnis gekommen, dass die UV-Behandlung von Blut vor dem 1. Januar 2011 nicht von Regel M1 der Verbotsliste erfasst sei, hieß es weiter. „In diesem richtungsweisenden Fall haben wir jetzt Klarheit über die Rechtslage vor 2011 und richten daran nun unser weiteres Vorgehen aus“, sagte NADA-Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer.

In der Causa Erfurt geht es um den Mediziner Andreas Franke. Ihm wird vorgeworfen, am Olympiastützpunkt Erfurt Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht behandelt und anschließend in den Körper der Athleten reinjiziert zu haben.

Sowohl die NADA als auch die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des DIS Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS einzulegen. Spannend ist vor allem, was die WADA macht: Sie hatte stets betont, dass sie die UV-Behandlungsmethode auch vor 2011 als Doping-Verstoß bewerte.

In dieser Woche hatte die WADA auf Rechtsmittel gegen die Freisprüche von Eisschnellläuferin Judith Hesse und Bahnradsportler Jakob Steigmiller verzichtet. Die beiden Athleten bleiben somit straffrei. Diese Fälle betrafen den Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2011.

Vor dem Deutschen Sportschiedsgericht hatten sich die beklagten Sportler und die NADA geeinigt, dass die fragliche UV-Blutbehandlungsmethode zwar objektiv ein Dopingvergehen darstelle, die Athleten in den konkreten Fällen jedoch kein Verschulden treffe. Die WADA war dieser Einschätzung gefolgt, hatte aber gleichzeitig festgestellt, dass die Methode seit dem 1. Januar 2011 definitiv verboten sei.

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