Eisschnelllauf: Fast schon Freispruch für Pechstein

Die wegen auffälliger Blutwerte gesperrte Berlinerin darf nach einer Entscheidung des Sportgerichtshofes weiter trainieren.

Berlin. Die wegen auffälliger Blutwerte gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein darf wieder in vollem Umfang trainieren. Der Internationale Sportgerichtshof CAS entsprach dem Eilantrag der 37-jährigen Berlinerin. Danach darf Claudia Pechstein ab sofort wieder an allen Trainingsmaßnahmen der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) teilnehmen. Durch die CAS-Entscheidung wird der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada zum Teil ausgehebelt.

Von Wettkämpfen aber bleibt Pechstein, die wegen auffälliger Retikulozyten-Werte vom Weltverband ISU für zwei Jahre gesperrt ist, weiterhin bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren ausgeschlossen. Dies ist aber nicht maßgeblich, denn das Hauptsacheverfahren wird nach Information des CAS nun schon Anfang Oktober stattfinden, die Saison beginnt aber mit den deutschen Meisterschaften in Berlin erst am 30. Oktober.

"Mit Blickrichtung Olympische Spiele wird jetzt natürlich einiges leichter", sagte Pechstein. Sie hat mit dem CAS-Spruch genau erreicht, was sie bezweckte, denn als Kriterien für ein Urteil gelten neben der Dringlichkeit des Falles auch die Chancen des Sportlers in der Hauptverhandlung. Mit seinem Urteil hat der CAS nun zumindest eingeräumt, dass Pechstein auch im Hauptverfahren nicht aussichtslos ist. Die fünfmalige Olympiasiegerin selbst nannte die Entscheidung von Lausanne einen "wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu meinem Freispruch".

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