De Maizière zu Olympia-Bewerbung: „Total richtig“

Dresden (dpa) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) den Rücken für eine Olympia-Bewerbung für 2024 gestärkt.

De Maizière zu Olympia-Bewerbung: „Total richtig“
Foto: dpa

„Die Bundesregierung unterstützt den Weg des DOSB für eine Bewerbung mit voller Kraft. Ich halte das für total richtig“, sagte er auf der DOSB-Mitgliederversammlung in Dresden. Allerdings mahnte er, dass es nicht in erster Linie um die beiden Kandidatenstädte Berlin und Hamburg geht, von der eine im März 2015 ausgewählt wird. „Es geht um eine deutsche Bewerbung. Nur dann haben wir Chancen und Erfolg“, meinte er.

Zugleich forderte er den DOSB auf, auch die für eine Olympia-Kandidatur wichtige Neustrukturierung des Spitzensports in Angriff zu nehmen. „Wir stehen am Scheideweg. Entweder wir gehen Schritt für Schritt ins Mittelmaß, das von einigen Spitzensportlern kaschiert wird, oder wir gehen mutig den Weg nach vorn“, sagte der CDU-Politiker. „Ich bin für den zweiten Weg, doch das hat Konsequenzen.“

Spätestens bis zu den Olympischen Spielen 2016 soll das Konzept stehen. „Wir sind bereit, den Weg mitzugehen“, sagte de Maizière, warnte aber vor halben Sachen: „Wenn nicht, dann nicht. Doch dann werden wir da sein, wo die kleinen Staaten sind. Das ist aber nicht der Platz, wo Deutschland hingehört.“

Bis Sommer 2015 will de Maizière das Anti-Doping-Gesetz verabschiedet haben. „In der ersten Hälfte des nächsten Jahres muss es vom Tisch sein“, erklärte der CDU-Minister in Dresden. Bei der vom DOSB abgelehnten Besitzstrafbarkeit von geringen Doping-Mitteln ist er nicht mehr zu Kompromissen bereit: „Nein. Ich bin klar dafür, es so zu lassen.“

DOSB-Präsident Alfons Hörmann hatte zwar betont, das Anti-Doping-Gesetz zu begrüßen, aber auch Bedenken geäußert. „In der Grundtendenz geht der Entwurf genau in die Richtung, die wir uns vorstellen“, sagte er. „Wir werden die Punkte, die uns aus der praktischen Verantwortung Sorge machen, in der Anhörung besprechen.“ Dazu zählt eben die Strafbarkeit des sogenannten „Selbstdopings“, mit der die Furcht vor eine Schwächung der Schiedsgerichtsbarkeit verbunden ist.

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