Keine Anträge aus BRD DDR-Dopingopfer erhalten Entschädigung

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat bis Ende Juni 240 Anträge von Opfern des DDR-Dopings auf finanzielle Unterstützung positiv beschieden.

Keine Anträge aus BRD: DDR-Dopingopfer erhalten Entschädigung
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Darüber informierte der Bundestagsabgeordnete Andre Hahn (Linke) unter Verweis auf seine entsprechende Anfrage. Laut Auskunft der Bundesregierung seien seit dem Inkrafttreten des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes 2016 insgesamt 444 Anträge von ehemaligen Leistungssportlern und Leistungssportlerinnen der DDR beim Bundesverwaltungsamt eingegangen.

Kein Antrag liege von ehemaligen Sportlern der Bundesrepublik vor. Die Bundesregierung stellte noch einmal klar, dass finanzielle Hilfe nur an Dopingopfer der ehemaligen DDR gewährt wird. Die Regierung sieht „mit Blick auf die vorliegenden Erkenntnisse über das Doping in der Bundesrepublik Deutschland keinen Änderungsbedarf hinsichtlich des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes“, heißt es im Antwortschreiben auf die Anfrage des Linken-Politikers.

Bereits im Rahmen des ersten Dopingopfer-Hilfe-Gesetzes von 2002 wurden 308 Anträge von ehemaligen Sportlern der DDR gestellt, von denen 194 mit einer jeweiligen Hilfeleistung von 10 438,71 Euro durch den Bund anerkannt worden waren.

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