Bayern und Baden-Württemberg für härtere Doping-Strafen

Berlin (dpa) - Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg setzen im Kampf gegen Doping auf drastischere Strafen.

Einen Tag vor der Präsentation des Berichts zur Evaluation des Gesetzes zur verbesserten Doping-Bekämpfung im Sport (DBVG) hat Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) eine Erhöhung der maximalen Freiheitsstrafe gefordert. Nach ihrem Wunsch sollen Dopingsünder, egal ob Sportler oder Hintermänner, bis zu fünf Jahre ins Gefängnis müssen. Bisher gilt eine Höchststrafe von drei Jahren.

Die Landesregierung Baden-Württembergs möchte unterdessen Sportbetrug im Gesetz verankern. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) will eine neue Strafnorm einführen, die eine Bestrafungsmöglichkeit für Berufssportler schafft, die gedopt an einem Wettkampf teilnehmen. „Große, aufsehenerregende Dopingfälle wie der von Lance Armstrong machen deutlich, dass im Berufssport nicht allein ein sportlicher, sondern vor allem auch ein wirtschaftlicher Wettbewerb stattfindet“, sagte Stickelberger vor einigen Tagen.

Der Evaluierungsbericht der Bundesregierung wird am Mittwoch in einer nichtöffentlichen Sitzung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages besprochen. „Leider bleibt der Bericht der Bundesregierung weit hinter den Erwartungen zurück“, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion. „So werden nur kleinere Änderungen des Gesetzes vorgeschlagen, eine tiefgreifende Analyse des Gesetzes und der daraus begründeten Praxis der Strafverfolgung bleibt der Bericht leider schuldig.“ Die SPD kündigte an, einen eigenen Gesetzentwurf einbringen zu wollen, der „eine generelle Besitzstrafbarkeit bei Dopingmitteln nomiert“.

Nach Merks Worten seien die „dopingspezifischen Straftatbestände des Arzneimittelgesetzes lückenhaft“, heißt es in einer von ihr erarbeiteten Stellungnahme. Das überarbeitete Arzneimittelgesetz trat im Jahr 2007 in Kraft. Sie habe einen Diskussionsentwurf erarbeitet, der die Schwächen der vorhandenen Gesetze ausmerze, so die Politikerin. Darin enthalten ist eine „klar formulierte Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden ohne Einschränkung auf die Verwendung von Stoffen“. Zudem wolle sie die Kronzeugenregelung einführen. Baden-Württemberg strebt derweil eine Erweiterung der Strafbarkeit auf das Handeltreiben mit Dopingmitteln und den Erwerb von Dopingmitteln in nicht geringer Menge an.

Aus dem Evaluierungsbericht der Bundesregierung geht hervor, dass die Zahl der Dopingverfahren in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind. In dem Dossier werden zwei verschiedene Komplexe behandelt. Dies sind zum einen „die banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten“ und zum anderen die „nicht geringe Mengen beschränkte Besitzstrafbarkeit“.

In den Jahren 2007 und 2008 habe es zu beiden Tatbeständen insgesamt 280 Verfahren gegeben, die durch 20 Urteile oder Strafbefehle beendet wurden. Von 2009 bis 2011 stiegen diese Zahlen kontinuierlich an: Von 543 Verfahren und 104 Urteilen 2009 über 1111 Verfahren und 160 Urteile 2010 bis auf 1592 Verfahren und 236 Urteile im vergangenen Jahr.

Im Evaluierungsbericht wird zudem darauf hingewiesen, dass die Dunkelziffer der Dopingvergehen sehr hoch sei. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass es ähnliche Größenordnungen wie im Bereich der Betäubungsmittel-Kriminalität erreicht - auch hierfür werden nicht selten Zahlen jenseits der 90 Prozent genannt“, heißt es.

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