Vorzeitige Wehen rechtfertigen Reise-Rücktritt

München (dpa/tmn) - Viele Schwangere möchten sich noch einmal eine erholsame Reise gönnen, bevor das Baby kommt. In welcher Verfassung sie bei Reiseantritt sein werden, können sie nicht voraussehen.

Aber was passiert, wenn zum Beispiel die Wehen frühzeitig einsetzen?

Treten während einer Schwangerschaft massive Komplikationen auf, muss eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten für die Stornierung einer Reise übernehmen. Das gilt auch, wenn die Schwangerschaft bei der Reisebuchung schon bekannt war, entschied das Amtsgericht München (Az.: 224 C 32365/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar im Februar eine Reise nach Griechenland gebucht. Diese sollte im Mai stattfinden. Gleichzeitig mit der Buchung hatte das Paar eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Buchung war die Frau bereits schwanger, die Schwangerschaft aber problemlos verlaufen. Ende April kam es zu vorzeitigen Wehen, die behandelnde Ärztin riet von der Reise ab. Das Ehepaar stornierte die Reise und forderte von der Versicherung die Stornokosten. Diese lehnte ab, weil die Schwangerschaft bei der Buchung bekannt gewesen sei. Nur eine unerwartet schwere Erkrankung sei ein Versicherungsfall.

Das Amtsgericht gab dem Ehepaar jedoch Recht, weil die Schwangerschaft zunächst ohne Komplikationen verlaufen sei. Eine Schwangerschaft an sich sei keine Erkrankung. Erst das unerwartete Auftreten von Komplikationen während einer Schwangerschaft sei als solche zu werten.

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