Flugausfälle im Winter nicht immer höhere Gewalt

Hannover/Düsseldorf (dpa/tmn) - Bei ausgefallenen Flügen und verspäteten Zügen haben Reisende auch bei Schnee und Eis unter Umständen Anspruch auf Entschädigung. Nur bei höherer Gewalt müssen Reiseveranstalter oder Luftverkehrsunternehmen nicht zahlen.

„Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften müssen sich auf einen Wintereinbruch vorbereiten“, sagte Paul Degott, Anwalt für Reiserecht. Höhere Gewalt sei durch die Rechtsprechung klar als ein „plötzliches, unerwartetes Ereignis“ definiert.

An mehreren Flughäfen in Deutschland gibt es seit Donnerstag (9. Dezember) Engpässe bei der Versorgung mit Enteisungsmitteln. Einzelne Fluggesellschaften haben deshalb mehrere Flüge aus Berlin-Schönefeld gestrichen. „Solche Organisationsmängel sind ganz klar kein Fall von höherer Gewalt“, sagte Degott. Den Beweis für höhere Gewalt müsse die Fluggesellschaft erbringen.

Betroffene müssten bei Verzögerungen im Flugverkehr immer mit ihrem Vertragspartner verhandeln, also entweder dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft. „Lassen sie sich nicht einfach den Ticketpreis zurückerstatten“, empfahl Degott. Das entlässt den Vertragspartner aus seinen Pflichten.“ Denn auch bei Ausfällen durch höhere Gewalt sei die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, sich um eine Ersatzbeförderung oder bei Bedarf um eine Unterbringung der Passagiere zu kümmern, die vom Flughafen nicht weiterkommen.

Auch die Bahn müsse auf den Winter vorbereitet sein, sagte Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen. „Das gilt aber nicht für besondere Fälle wie frühen Schneefall oder besonders große Schneemengen.“ Die Abgrenzung sei hier im Einzelfall sehr schwierig.

Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde erstattet die Bahn 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden sogar die Hälfte. Bahnreisende sollten sich Verspätungen und Ausfälle am Zug oder im Bahnhof schriftlich bestätigen lassen und dann über die Internetseite der Bahn Entschädigung fordern. Wird das von der Bahn mit Verweis auf höhere Gewalt abgelehnt, hilft es unter Umständen, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Zuständig für den Fernverkehr ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin.

Wer wegen der schwierigen Bedingungen lieber auf die Bahnfahrt verzichten will, kann Tickets für dieses Wochenende (10. bis 12. Dezember) ausnahmsweise ohne Zusatzkosten stornieren lassen. Für Informationen über die aktuelle Lage hat die Bahn außerdem die kostenlose Service-Nummer 08000 996633 eingerichtet.

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