Wenn der Gang zum Amt für Senioren zur Last wird

Gibt es weder Kinder noch Ehepartner, die ihre Hilfe anbieten, bleibt oft als Ausweg nur eine rechtliche Betreuung.

Wenn der Gang zum Amt für Senioren zur Last wird
Foto: dpa

Düsseldorf. Wie kompliziert der Alltag ist, merken viele Menschen erst, wenn sie ihn nicht mehr alleine bewältigen.

Das Kochen, Putzen oder Einkaufen kann eine Haushaltshilfe übernehmen.

Doch um das Bezahlen von Rechnungen, um Ämtergänge oder Arztbesuche muss man sich selbst kümmern. Wenn das nicht mehr ohne fremde Hilfe klappt, ist oft eine Betreuung nötig.

Rund 1,3 Millionen Menschen sind nach Angaben des Berufsverbands der Berufsbetreuer (BdB) auf eine Betreuung angewiesen, Tendenz steigend. „Eine rechtliche Betreuung ist eine Rechtsfürsorge zum Wohle von Menschen, die ihre Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht selbst regeln können“, sagt Anne Katharina Zimmermann, Pressesprecherin des Bundesjustizministeriums (BMJV) in Berlin.

„Oftmals werden Familienangehörige als Betreuer bestellt.“ Der Betroffene kann selbst einen Betreuer vorschlagen. Das Gericht muss seinen Wunsch respektieren, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

„Angeregt werden kann die Betreuung von jedem“, erklärt Barbara Dannhäuser von der gemeinsamen Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung der katholischen Organisationen Caritas, SkF und SkM. Fällt etwa einem Nachbarn auf, dass eine alleinstehende ältere Frau in einer verschmutzten Wohnung lebt, sollten er aktiv werden.

Sind Familienangehörige der betroffenen Person nicht bekannt, nicht vorhanden oder haben den Kontakt abgebrochen, ist das Betreuungsgericht der richtige Ansprechpartner. „Dafür reicht ein kurzes Schreiben an das Gericht“, sagt Dannhäuser. Neben Familienmitgliedern seien es häufig Krankenhäuser oder Senioreneinrichtungen, die eine Betreuung anregen.

Auf den Hinweis — der den Meldenden zu nichts verpflichtet — muss das Gericht reagieren. Zunächst beurteilt in der Regel ein Sachverständiger die Situation, dann kommt es zu einer Anhörung. „Das ist eine Gerichtsverhandlung, die oft in der Wohnung des Betroffenen stattfindet“, sagt Klaus Förter-Vondey, Berufsbetreuer und Vorsitzender des BdB.

Der persönliche Eindruck des Richters, die Angaben des Sachverständigen und ein medizinisches Gutachten sollen dafür sorgen, dass ein umfassendes Bild vom Zustand des Betroffenen entsteht. Gegen den Willen des Betroffenen darf ein Richter die rechtliche Betreuung nur dann anordnen, wenn eine „erhebliche Gefährdung“ vorliegt, erklärt Förter-Vondey.

Welche Aufgaben ein Betreuer übernimmt, regelt das Gericht. So kann es sein, dass sich ein Betreuer ausschließlich um die Organisation der medizinischen Versorgung kümmert. Betreuer sind dem Gericht zur Rechenschaft verpflichtet. Bei Umzug, Krankenhauseinweisung oder anderen wichtigen Ereignissen, muss der Betreuer das Gericht einbeziehen.

„Berufsbetreuer müssen zudem eine detaillierte Abrechnung vorlegen“, sagt Förter-Vondey. Die Kosten für die professionelle Betreuung trägt der Klient — soweit er sich das leisten kann. Sind seine Mittel knapp, gelten die Regelungen des Sozialhilferechts.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort