Was darf man noch im Netz?

Nach der Razzia beim Filmportal kino.to weichen Internetnutzer auf andere Seiten aus — und sind verunsichert.

Düsseldorf. Nach der Razzia gegen die Betreiber des Filmportals kino.to sind viele Nutzer auf vergleichbare Seiten ausgewichen und schauen sich nun dort Filme und Serien an, die teilweise illegal eingestellt werden. Und das, obwohl die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nach der Schließung von kino.to angekündigt hat, auch gegen die Konsumenten straf- und zivilrechtlich vorzugehen. Das könnte bis zu vier Millionen Menschen betreffen, die die Dienste genutzt haben.

Die rechtliche Lage zur Nutzung solcher Streaming-Seiten, auf denen Inhalte lediglich angeschaut, aber nicht heruntergeladen werden, ist unklar. „Die Nutzer machen sich nicht strafbar, weil sie den Dienst nur konsumieren, aber nichts herunterladen“, meint Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde & Beuger.

„Manche Juristen argumentieren allerdings, dass das kurze Zwischenspeichern der Daten, was automatisch passiert, schon ein Download sei.“ Da es kein Gerichtsurteil gibt, bleibt dieser Aspekt strittig. Viele Internetnutzer sind verunsichert und fragen sich: Was darf ich noch im Internet? Dabei gibt es immer wieder Angebote, deren Legalität zweifelhaft ist.

Rapidshare, ein in der Schweiz beheimateter sogenannter Sharehoster, erlaubt Nutzern, Dateien ins Netz zu stellen, die von anderen mit hoher Geschwindigkeit heruntergeladen werden können. Das Problem: Rapidshare wird auch von Raubkopierern genutzt, um Musik oder Filme zu verbreiten. Die Frage dabei ist, ob Rapidshare sich strafbar macht, urheberrechtsgeschütze Daten auf der Seite zu haben.

Medienexperte Solmecke: „Die Leute, die geschützte Daten hochladen, machen sich strafbar. Rapid-share als Betreiber macht sich nicht strafbar, so lange technisch alles dafür getan wird, dass illegale Inhalte nicht hochgeladen werden können.“ Nutzer machten sich dann strafbar, wenn offensichtlich ist, dass die Angebote illegal sind. „Beispielsweise, wenn die Musik-Top-100 wunderbar aufgelistet ist.“

Auf der Internetseite von Mozilla wird kostenlos das Programm Download Helper angeboten. Einmal auf dem Computer geladen, erscheint ein Symbol in der Leiste des Internetbrowsers Mozilla Firefox, das sich immer dann dreht, wenn der Nutzer Seiten besucht, auf denen Videos heruntergeladen werden können. Zum Beispiel auf Youtube.

Videos können so mit einem Klick auf dem Rechner gespeichert werden. „Diese Angebote sind immer dann erlaubt, wenn auch hier die Inhalte nicht offensichtlich illegal sind“, sagt Solmecke.

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