Unwetter: Wer zahlt die Hagelschäden?

Bei zerbeulten Autos springt die Teilkaskoversicherung ein. Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, geht leer aus.

Düsseldorf. Zerbeulte Autos, zerlöcherte Markisen, mit Tennisball-großen Hagelkörnern übersäte Wiesen: Das Unwetter der vergangenen Tage hat in vielen Orten Spuren hinterlassen. Die Betroffenen packte das kalte Grausen, wenn sie die Zerstörung sahen. An wen müssen sie sich im Schadensfall wenden?

Hagel, Sturm, Hochwasser: Wer eine Kfz-Teilkaskoversicherung hat, bekommt die daraus entstandenen Schäden ersetzt. Wer aber nur eine Pkw-Haftpflichtversicherung hat, muss dafür selbst aufkommen.

Die Teilkaskoversicherung stößt bei Unwetter aber auf Grenzen, warnt der ADAC. Beulen am geparkten Wagen oder ein beschädigter Frontbereich nach einem Zusammenstoß mit einem unmittelbar vors Auto gestürzten Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit Angaben vom Wetteramt nachweisen.

Zum Zeitpunkt der Beschädigung muss der Wind mindestens mit Stärke 8 geweht haben, erst dann liegt nämlich ein "Sturmereignis" vor. Fährt ein Auto gegen einen Ast, der schon länger auf der Straße liegt, springt nicht die Teilkasko- , sondern nur eine Vollkaskoversicherung ein.

Schäden sofort der Teilkaskoversicherung melden, rät der ADAC. Auch dann, wenn man eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Der Grund: Bei der Teilkasko findet keine Rückstufung statt und die Selbstbeteiligung ist oftmals geringer.

Auf keinen Fall sollten Geschädigte ohne Absprache mit dem Versicherer einen Gutachter bestellen oder den Schaden gar reparieren lassen: Der Versicherte könnte auf den Kosten sitzen bleiben, da der Versicherer das Weisungsrecht hat.

Es gibt Unternehmen, die auf Hagelschäden spezialisiert sind und "Softinstandsetzungen" anbieten - je nach Größe und Tiefe der Dellen, sagt der freie Kfz-Sachverständige Mario Tassone von "Experts 24" in Düsseldorf.

Mit einem Spezialwerkzeug - einer Art Saugnapf - werden die Dellen dabei schonend herausgezogen, ohne den Lack zu beschädigen. Sonst müssten sie auf die herkömmliche Art einzeln ausgebeult werden. "Für einen Stundensatz von etwa 130 Euro, dazu kommen noch Ausbauarbeiten und Lackierung", so Tassone. Wenn die Kosten höher sind als der Fahrzeugwert, lohnen Reparaturen kaum: der Wagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

"Diese Schäden muss man angeben", sagt Tassone. "Man erzielt aber einen geringeren Verkaufspreis, selbst wenn das Auto repariert wurde."

Hagelschäden sind über die Allgemeine Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sagt Rechtsanwalt Markos Uyanik von der Krefelder Kanzlei "Dr. Becker & Collegen". Das gilt unter anderem für Schäden an versicherten Dingen wie Fenster und Dachziegel. Zu den versicherten Sachen zählt nicht nur das Gebäude, sondern auch das Zubehör. Manchmal sogar auch ins Gebäude eingebaute Sachen.

Schäden sollte man unverzüglich melden. Achtung: Keine Ausbesserungen vornehmen, solange die Versicherung keinen Gutachter geschickt hat. Ist allerdings eine Notreparatur dringend nötig, sollte man die Schäden fotografieren und die Ersatzteile aufbewahren.

Sie versichert normalerweise nur Gegenstände, die sich im Haus befinden: Beispielsweise Möbel, die der Hagel durch die zuvor zerstörte Fensterscheibe in Mitleidenschaft gezogen hat. Üblicherweise gilt die Hausratversicherung bei Hagel aber nicht für Hausrat, der sich außerhalb des Hauses befindet - etwa für eine Hollywood-Schaukel, selbst wenn eine Außenversicherung mit eingeschlossen ist.

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