Suchtvorbeugung: Oddset, Toto und Keno nur noch mit Ausweis

Gefährdete Spieler können sich künftig sperren lassen. Grund für die Umstellungen ist der neue Glücksspielstaatsvertrag.

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen tritt zum 1. Januar der neue Glückspielstaatsvertrag in Kraft. Wichtigstes Ziele sind der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Jugendschutz und die Bekämpfung der Spielsucht. WestLotto schränkt daher die "schnellen" Spiele Oddset, Keno und Toto ab 1. Januar ein: Aus dem Internet-Angebot verschwinden die Spiele ganz, in den Annahmestellen können sie nur noch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zusammen mit einer so genannten Basis-Karte gespielt werden. Die Karte ist mit einem ausgefüllten Antrag, auf dem Name, Geburtstag und Geburtsort des Spielers registriert werden, kostenlos in allen Annahmestellen erhältlich. Lotto-Chef Winfried Wortmann: "Zum Schutz suchtgefährdeter Spieler wird mit Hilfe dieser Karten eine Sperrmöglichkeit für Spieler geschaffen." Für Lotto, Glücksspirale oder Rubbellose wird die Karte nicht benötigt. Im Falle einer Sperre, die Spieler selbst beantragen können, werden sie bundesweit von allen staatlichen Glückspielen ausgeschlossen - auch vom Spiel in Spielcasinos. Dies wird über eine bundesweite Zentraldatei geregelt.

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