Stromanbieter-Wechsel: Die Zeit läuft ab

Energie: Die Kündigungsfrist läuft nächste Woche ab. Die Verbraucherzentrale zerstreut Befürchtungen über negative Konsequenzen.

Düsseldorf. Zahlreiche Stromversorger haben eine Preiserhöhung zum 1.Januar angekündigt. Doch der Kunde kann gegensteuern. Je nach Verbrauch lassen sich durch einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter durchaus 150 Euro pro Jahr sparen. Jeder kann das im Internet bei Tarifrechnern wie verivox.de oder stromtarife.de für seinen Fall individuell überprüfen.

Aber was ist von dem oft zu hörenden Argument zu halten, bei einem Wechsel müsse der Kunde auf den Service des örtlichen Versorgers verzichten? Bei Jürgen Schröder, Energie- und Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, zieht das nicht. "Die Störungsfälle sind doch höchst selten."

Und auch dann sei ja der Netzbetreiber - und nicht der eventuell preisgünstigere Stromversorger, zu dem man gewechselt ist - für das Beheben von Störungen verantwortlich. "Service kann natürlich eine kostenlose Energieberatung sein", sagt Schröder. Doch ob dies einen vom Wechsel zum preiswerteren Energielieferanten abhalten sollte, bezweifelt er.

Kunden in der Grundversorgung, die bisher weder den Anbieter gewechselt haben, noch beim örtlichen Versorger zu Sondertarifen versorgt werden, können übrigens jederzeit mit Monatsfrist kündigen. Sonderkunden, die wegen der Preiserhöhung zum 1. Januar kündigen, müssen dies allerdings bis zum 30.November tun.

Schröder zerstreut auch weitere Bedenken - dass der Wechsel nicht klappt und man dann im Dunkeln sitze. "Sollte der neue Versorger aus irgendwelchen Gründen ausfallen, so bleibt ein Anspruch auf die Belieferung durch den Grundversorger."

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