Strengere Regeln gegen Abmahner und Abzocker

Unerwünschte Werbung soll härter bestraft, Rechtsanwaltskosten sollen gedeckelt werden.

Berlin. Das Bundesjustizministerium will unerwünschter Telefonwerbung, unseriösen Praktiken von Inkassofirmen und Abmahn-Abzocke einen Riegel vorschieben. Die Koalition einigte sich auf neue Regeln, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch bestätigte.

Nach den Plänen des Justizministeriums sollen solche telefonisch angebotenen Verträge künftig nur gültig sein, wenn sie per E-Mail oder Fax schriftlich bestätigt werden. Unerlaubte Telefonwerbung soll mit bis zu 300 000 Euro statt zuvor 50 000 Euro geahndet werden. Verbraucherschützer fordern, dass die Regel der schriftlichen Bestätigung nicht nur für Glücksspielangebote gelte, sondern für alle Verträge.

Schon lange prangern Verbraucherschützer unseriöse Praktiken bei einigen Inkassounternehmen an. Von 4000 Beschwerden über solche Firmen waren 99 Prozent berechtigt, stellte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Ende 2011 fest. Das Justizministerium will Inkassounternehmen verpflichten, auf Anfrage genau zu erklären, wie die Forderung und mögliche Gebühren zustande gekommen sind. Zudem sollen sie strenger überwacht werden.

Einige Anwälte haben Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen als Geschäftsmodell entdeckt, beklagen Politiker und Verbraucherschützer. Dabei geht es meist um illegal heruntergeladene Musik, Filme oder Computerprogramme. Der bislang teils absurd hohe Streitwert solcher Abmahnungen soll begrenzt werden. Maximal 155,30 Euro sollen Anwälte beim ersten Verstoß in Rechnung stellen dürfen.

Verbraucherschützern halten 155 Euro für eine kostenpflichtige Abmahnung noch für zu teuer: Abmahngebühren für Privatnutzer sollten auf weniger als 100 Euro beschränkt werden, forderte Gerd Biller, der Vorstand des Verbraucherzentralen Bundesverbands. Außerdem sei die Trennung zwischen gewerblicher und privater Urheberrechtsverletzung bei Downloads im Netz unklar. So bewerteten Gerichte das Hochladen von Musik in Tauschbörsen als gewerblich, obwohl die Nutzer dadurch meist kein Geld verdienen.

Laut Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll der Entwurf wahrscheinlich am 6. Februar im Kabinett beschlossen werden. Danach berät das Parlament. Das Gesetz soll dann noch vor der Bundestagswahl im Herbst verabschiedet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort