Staat hilft Wohneigentümern in der Not

Finanzen: Der Lastenzuschuss kann beantragt werden, um laufende Raten zu zahlen.

Düsseldorf. Von einer Immobilienkrise wie in den USA ist Deutschland zwar weit entfernt. Doch auch hier geraten viele, die in besseren Zeiten Wohneigentum erworben haben, jetzt in finanzielle Bedrängnis. Ihnen kann eine kaum bekannte staatliche Leistung helfen: der sogenannte Lastenzuschuss.

Dieser ist nicht etwa in einem aktuellen Konjunkturpaket enthalten, sondern im Wohngeldgesetz verankert. Denn dieses Gesetz sieht neben dem "klassischen" Wohngeld für Mieter auch für Eigentümer eine Unterstützung vor, sofern diese ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen und in finanzielle Nöte geraten. Hierauf besteht bei Bedürftigkeit ein Rechtsanspruch.

Die Höhe des Lastenzuschusses hängt - neben der Größe des Haushalts und der Höhe des Einkommens - von den finanziellen Belastungen durch das Wohneigentum ab.

Dabei werden sowohl Zinsen als auch die Tilgung des Darlehens, das zum Erwerb, zum Bau oder zur Modernisierung der Immobilie dient, sowie die Bewirtschaftungskosten berücksichtigt.

Nach der Wohngeldverordnung sind als "Instandhaltungs- und Betriebskosten" 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr und die Grundsteuer anzusetzen.

Ein Antrag auf Lastenzuschuss kann abgelehnt werden (Paragraf 21, Wohngeldgesetz), "soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens". Das sind 60000 Euro für das erste und 30000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

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