So teuer ist ein Arztbesuch

Ab sofort können Versicherte der AOK im Netz die Arztrechnung einsehen. Das soll für Transparenz sorgen.

Düsseldorf. Wie teuer ist eine Röntgen-Aufnahme, wie viel kostet eine Impfung, oder was berechnet der Arzt für eine eingehende Beratung? Meist bleiben diese Fragen für gesetzlich Versicherte unbeantwortet. Zwar haben Kranke laut Gesetz seit 2004 ein Recht auf eine Patientenquittung, jedoch wird dieser Service wenig genutzt, da er kostenpflichtig ist und beim behandelnden Arzt oder der Kasse beantragt werden muss (siehe Kasten).

Die größte Krankenkasse in NRW, die AOK Rheinland/Hamburg, bietet ihren drei Millionen Versicherten deshalb jetzt den Service, die Kosten ihrer Behandlung im Internet einsehen zu können. Das gilt nicht nur für die Beträge, die der Hausarzt abrechnet, sondern auch für Krankenhausrechnungen oder die Behandlungskosten beim Masseur.

Diese elektronische Patientenquittung ist kostenlos. Der Versicherte muss sich nur über die virtuelle Online-Geschäftsstelle www.aok24.de registrieren lassen. Nach diesem Schritt bekommt er zunächst eine Nachricht an die von ihm genannte Mailadresse. Danach muss er seine Registrierung bestätigen, und bekommt per Post sein persönliches Passwort. Man kann sich ab dem 15. Lebensjahr anmelden. Der Datenschutz ist laut AOK gewahrt. „Das System wurde vom Bundesbeauftragten für Datenschutz geprüft“, sagt ein Sprecher der AOK Rheinland/Hamburg.

Der Patient kann allerdings nicht unmittelbar nach dem Arztbesuch die abgerechneten Leistungen einsehen. Er muss sich im Schnitt etwa drei Monate gedulden. Der Grund: Niedergelassene Mediziner rechnen pro Quartal (ein Zeitraum von drei Monaten) ab. Bei Krankenhäusern dauert es etwa zwei Monate. Die Rechnung des Apothekers kann schon nach drei bis vier Wochen online angeschaut werden. Es handelt sich übrigens nicht um den exakten Betrag, sondern um einen sogenannten Näherungswert. Das hängt mit dem komplizierten Abrechnungsverfahren zusammen.

Insgesamt kann sich der Versicherte die Kosten der vergangenen 18 Monate anschauen. Diese Offenlegung soll für Transparenz sorgen.

Die AOK ist übrigens nicht die erste Krankenkasse, die diesen Service anbietet. Viele BKKs sind schon online, beispielsweise die BKK Essanelle. „Im Rahmen unserer virtuellen Geschäftsstelle bieten wir diese Möglichkeit“, sagt Sprecher Torsten Nowak. Etwa 20 Prozent der Nutzer des virtuellen Angebots würden diesen Service wahrnehmen.

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