Photovoltaik: Sonnige Energie, düstere Garantie-Klausel

Verbraucherschützer mahnen fünf Hersteller ab.

Düsseldorf. Wer ein Zeichen gegen Atomenergie setzen will, kann selbst zum Erzeuger von Öko-Energie werden.

Bundesweit 700 000 Photovoltaik-Module erzeugen laut der Verbraucherzentrale NRW auf Ein- und Mehrfamilienhäusern Strom aus Sonnenenergie. Doch Klaus Müller, Chef der Düsseldorfer Verbraucherschützer, sieht Anlass, den Anbietern auf die Finger zu sehen.

Da geben die Hersteller 30-jährige Garantieversprechen. Aber wenn man sich die Geschäftsbedingungen näher ansehe, so Müller, sei das Versprechen oft wertlos. Beispiel: Laut Bedingungen soll der Kunde bei einem Fehler die Prüfung für den Fachmann vor Ort, Ausbau, Transport der alten und Einbau neuer Module zahlen.

Müller: „Angesichts der zu erwartenden Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer.” Besonders apart findet der Verbraucherschützer die Bedingung eines Herstellers, dass der Schadensfall in englischer Sprache gemeldet werden muss.

Nun hilft es demjenigen, der auf dem Dach seines Einfamilienhauses eine Solaranlage für 12- bis 14 000 Euro installieren lässt, nicht weiter, dass er gegen die Bedingungen protestiert. Dann kommt er mit dem Hersteller nicht ins Geschäft.

Um unfaire Klauseln aus dem Weg zu räumen, bedarf es einer Abmahnung — und die haben die Verbraucherschützer den Branchenriesen Yingli Green Energy, Trina Solar, Solar World, Bosch Solar und Mitsubishi Electric Europe geschickt. Bisher hat nach Angaben von Müller nur Mitsubishi eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben.

Die anderen Verfahren müssen gegebenenfalls vor Gericht ausgefochten werden. Ziel der Verbraucherzentrale: Dass solche Bedingungen in neuen Verträgen nicht mehr verwendet werden und dass sich die Hersteller auch bei Altverträgen nicht mehr darauf berufen.

„Wir wollen das präventiv durchziehen”, sagt Müller, „und nicht warten, bis sich Reklamationsfälle häufen, in denen dann der Kunde aufgrund der Klauseln den Kürzeren zieht.”

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