Ja zum Videostreaming

Die Einschätzung des Justizministers.

Berlin. Das Bundesjustizministerium hält das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung. Mit dieser Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken schaltet sich Berlin in den seit Wochen hochkochenden Streit ein.

Beim Videostreaming werden die Filme nicht auf den Rechner des Nutzers heruntergeladen. Die für das Abspielen erforderlichen Daten landen im Zwischenspeicher. Wird das Video geschlossen, verschwinden sie daraus wieder.

Kürzlich waren Zehntausende Nutzer eines Porno-Videoportals abgemahnt worden. Sie sollten 250 Euro für das angeblich illegale Anschauen von Filmen zahlen. Das Thema betrifft nicht nur solche Portale, sondern auch Nutzer etwa von Youtube. Auch werden Filme mittels Videostreaming angeschaut.

Der Justizminister hält das Streaming schon deshalb nicht für eine Urheberrechtsverletzung, weil es um eine Privatkopie, also „einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch“ gehe. Jedoch wird auch klargestellt, dass die Frage durch Gerichte geklärt werden muss. Bis dahin kann sich bei dem Thema niemand auf der sicheren Seite fühlen.

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