Hilfe: Wissen sichert den Arbeitsplatz

Der Staat unterstützt Arbeitnehmer finanziell bei Kursen zur Weiterbildung

Düsseldorf. Wer auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein will, muss seine Fähigkeiten auf dem neusten Stand halten. Lebenslanges Lernen lautet die Devise, die das Land NRW bereits seit mehr als drei Jahren mit dem Bildungsscheck unterstützt. "Eine Erfolgsgeschichte", wie VHS-Bildungsberater Peter Kürner betont.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer und Berufsrückkehrerinnen nach der Familienphase. Der Bildungsscheck deckt 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung, maximal aber 500 Euro. Dazu gehören alle berufsbezogenen Maßnahmen, also auch Sprachkurse und EDV-Kurse.

Er darf alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden und kann auch auf Firmeninhaber ausgestellt werden, die den Eigenanteil für maximal 10 ihrer Mitarbeiter pro Jahr übernehmen möchten. Bezugsberechtigt sind auch Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit.

Der Bund hat nun weitere Fördertöpfe geöffnet, um den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer finanziell zu erleichtern: Seit Jahresbeginn gibt es die Bildungsprämie, und damit die Zusage, dass einmal jährlich ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird.

Im Gegensatz zum Bildungsscheck gibt es für die Bildungsprämie Einkommensgrenzen von jährlich 17 900 Euro für Alleinstehende und 35 800 Euro für Verheiratete. Der Gutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, maximal aber nur 154 Euro. Dafür kann er jedes Jahr beantragt werden.

Seit dem 1. April gibt es außerdem das Bildungssparen für diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen angespart haben und diese für ihre Weiterbildung nutzen möchten, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

Normalerweise gilt für derartige Sparverträge eine siebenjährige Ansparfrist, in der das Geld nicht angetastet werden darf. Durch eine Änderung im Vermögensbildungsgesetz ist es nun möglich, die jeweilige Kursgebühr auch für teure Weiterbildungsmaßnahmen zu entnehmen.

Voraussichtlich im Herbst soll als zusätzliches Förderinstrument das Weiterbildungsdarlehen hinzukommen. Mit dem Nachweis einer entsprechenden Bildungsberatung kann dann über die Hausbank ein zinsgünstiger Kredit bei der KfW beantragt werden. Damit sollen vor allem teure Weiterbildungen gefördert werden. Auch die Lebenshaltungskosten, die Anschaffung eines Computers oder die Reisen zum Kursort können damit abgedeckt werden.

Allerdings sollte diese Finanzierungsmöglichkeit aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung erst in Anspruch genommen werden, wenn die Kosten nicht durch Bildungsscheck, Bildungsprämie oder Bildungssparen gedeckt werden können.

Ab 1. Juli gelten auch neue Zugangsvoraussetzungen für das so genannte Meister-Bafög, das bislang nur von zukünftigen Handwerksmeistern in Anspruch genommen werden konnte.

Demnächst können mit dem Darlehen unter anderem auch Ausbildungen zum Betriebswirt, zum Erzieher oder zum Fachkrankenpfleger finanziert werden. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Förderung gilt für Voll- und Teilzeitkurse, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einer Höhe von 10.226 Euro gefördert. Davon bezuschusst der Staat 30,5 Prozent, den Rest erhält der Teilnehmer als zinsgünstiges Darlehen.

Das Darlehen ist während der Fortbildung und bis zu sechs Jahre danach zins- und tilgungsfrei. Nach Ablauf der Karenzzeit muss mit mindestens 128 Euro monatlich innerhalb von 10 Jahren getilgt werden.

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