Handy am Steuer: Die vielleicht tödliche Ablenkung

Das Bußgeld von 40 Euro ist ein kleines Übel – angesichts des Unfallrisikos.

<b>Düsseldorf. Telefonieren und Autofahren - geht das zusammen? Ganz klar: Nein. Das sagt nicht nur der deutsche Gesetzgeber, der erst kürzlich das Telefonieren mit dem Handy zum Bußgeldtatbestand hochstufte und es seither mit 40 Euro plus einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei ahndet. Klar und erschreckend ergibt sich die Unvereinbarkeit auch aus der Studie "The Mobile Phone Report", die im Auftrag der britischen Versicherungsgesellschaft "Direct Line" mit 20 Testpersonen durchgeführt wurde.

Gestoppt wurde, wie lange es dauert, bis der Fahrer auf ein plötzlich auftretendes Ereignis im Straßenverkehr, etwa durch Bremsen, reagiert. War die Testperson in ein Gespräch mit dem Handy verwickelt, verlängerte sich die Reaktionszeit um eine halbe Sekunde.

In der Tat erscheint die von den Gerichten streng ausgelegte Rechtslage nicht schlüssig. Insbesondere, wenn man dabei auch an das Hantieren mit den immer populärer werdenden Navigationsgeräten denkt. Müssen hier Einstellungen korrigiert werden, dann sind Hand, Auge und Aufmerksamkeit des Fahrers gefragt. Und die Ablenkung vom Straßenverkehr programmiert.

Das Gesetz: § 23 a Straßenverkehrsordnung sagt: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist." Weil in der Vorschrift nicht etwa nur von Kraftfahrzeugen die Rede ist, gilt sie für alle Fahrzeugführer - also auch für Fahrradfahrer.

Die Konsequenz: Wer sich nicht an das Verbot hält und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 40 Euro (Radfahrer: 25 Euro) und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Außerdem riskiert man bei einem Unfallschaden zumindest den Anspruch aus der Kaskoversicherung, weil das Telefonieren als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden dürfte.

Mini-Computer: Auch ein Organizer, mit dem man telefonieren kann, gilt als Handy. Ein Bußgeld geht bei entsprechender Benutzung in Ordnung. Auch wenn der Organizer gar nicht zum Telefonieren, sondern zum Abfragen des Datenspeichers genutzt werde. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 3 Ss 219/05 )

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